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Würzburg – Wird die Reiseroute bei einer gebuchten Kreuzfahrt vor der Abfahrt erheblich geändert, dürfen Kreuzfahrt-Passagiere den Vertrag wegen Mängeln kündigen. Diese gilt auch dann, wenn zahlreiche, beworbene Programmpunkte der Reise ausfallen.
Darauf weist Reiserechtler Kay P. Rodegra aus Würzburg in der Zeitschrift "Travel Talk" hin. Bei einem Verschulden des Veranstalters bekommt der Urlauber dann unter Umständen nicht nur den gesamten Reisepreis zurück, sondern kann noch Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreuden fordern.