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Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Bonn – Touristen, die durch Katar reisen oder einen zweitägigen Zwischenstopp in Moskau einlegen möchten, benötigen ein sogenanntes Transitvisum. Die Besonderheit des Visums steckt schon im Namen, wie Alexander Braun vom Visa Dienst Bonn erklärt: "Transitreisen sind Durchreisen." Ein Transitvisum sei also ein Durchreisevisum.

Ein Transitvisum ist in der Regel für 24 bis 48 Stunden gültig, mitunter auch ein paar Tage. Das Visum kann auch beschränken, wo der Reisende sich im Land aufhalten darf – zum Beispiel nur am Flughafen oder nur in einer Stadt. Schanghai zum Beispiel habe ein Transitvisum, das es Urlaubern erlaubt, sich für 144 Stunden im Großraum der Stadt aufzuhalten, nennt Braun als Beispiel.

Nur mit Transitvisum ist Weiterreise möglich

Um das Durchreisevisum zu bekommen, muss man einen Nachweis haben, dass man in ein Drittland weiterreist. Das können zum Beispiel Flugtickets sein. "Wenn man für das Drittland visapflichtig ist, muss man zudem auch das Folgevisum nachweisen", erklärt Braun. Manchmal gibt es das Transitvisum bei der Einreise, manchmal muss man es vorab beantragen. Das Visum müsse man dann beispielsweise beim Check-in am Flughafen vorweisen können – sonst hebt der Flieger ohne den Reisenden ab.