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Regulierungsbehörde setzt Call-by-Call im Ortsnetz vorläufig aus

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Bonn (dpa) - Der Wettbewerb im Telefon-Ortsnetz lässt weiter auf sich warten. Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post hat die Einführung der Betreiber-Vorauswahl bis Ende Februar 2003 ausgesetzt. In einem weiteren Beschluss untersagte die Behörde der Deutschen Telekom, die Preise für die Einrichtung einfacher Telefonanschlüsse anzuheben. Das teilte die Behörde am Freitag in Bonn mit.

Wegen der kurzen Zeitspanne zwischen der gesetzlichen Verabschiedung und dem Inkrafttreten sei das Call-by-Call im Ortsnetz technisch nicht möglich, hiess es weiter. Ursprünglich sollte das Call-by-Call, bei dem der Telefonkunde vor jedem Gespräch den Telefonbieter durch die Wahl einer Nummer auswählen kann, schon zum 1. Dezember dieses Jahres möglich sein.

Nach weiteren Angaben der Regulierungsbehörde teilten die Deutsche Telekom und ihre Wettbewerber die Einschätzung, dass eine schnelle technisch Umsetzung nicht möglich war. Jetzt will die Behörde zunächst in einer öffentlichen Anhörung alle Sachverhalte klären.

Für die Einrichtung einfacher Telefonanschlüsse darf die Telekom weiterhin nur Pauschalpreise berechnen. Einen entsprechenden Bericht der "Berliner Zeitung" (Freitagausgabe) bestätigte Behörden- Sprecher Harald Dörr. Dem Unternehmen sei eine Änderung des Preisberechnungsverfahrens bei der Neuverlegung von T-Net- Analoganschlüssen untersagt worden.