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RegTP verbietet Call-by-Call per 0190 und 0900

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Wie bereits angekündigt hat die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post ( RegTP) heute bekannt gegeben, Call-by-Call über 0190er und 0900er Rufnummern nicht zulässig ist. Nur über die speziell hierfür bereitgestellten Kennzahlen der Struktur 010xy bzw. 0100xy dürfen Call-by-call-Verbindungen angeboten werden. Entsprechende Angebote über 0190er und 0900er Rufnummern sind innerhalb von drei Wochen einzustellen.

Call-by-call-Angebote mit 0190er und 0900er Rufnummern verstossen laut RegTP gegen das deutsche Telekommunikationsgesetz (TKG), verzerren den Wettbewerb und verwirren die Verbraucher. Dies hat eine öffentliche Anhörung ergeben, die die Behörde vor ihrer Entscheidung durchgeführt hat.

Durch das Erste Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes vom 21. Oktober 2002 wurde ausschliesslich die Deutsche Telekom, als marktbeherrschendes Unternehmen, verpflichtet, bei Fern- und Ortsgesprächen Call-by-Call über andere Anbieter ("Call-by-call-Selection") zu ermöglichen. Zudem wurden den alternativen Anbietern regulatorische Vorgaben zur Call-by-call-Selection gemacht. Durch die Weitervermittlung zu Teilnehmeranschlüssen über 0190er und 0900er Rufnummern werden abweichend vom TKG faktisch auch andere Netzbetreiber als die Deutsche Telekom gezwungen, ihren Kunden besagte Anbieterwahl zu ermöglichen, wenn sie diesen den Zugang zu diesenRufnummern ermöglichen.

Zudem dürfe die Auswahl vermittelter Telekommunikationsdienstleistungen gemäss dem TKG nur zwischen "unmittelbar zusammengeschalteten Netzbetreibern" erfolgen. Diese Anforderung würde aber durch die besagten Angebote unterlaufen. Das Angebot der Weitervermittlung von Ortsgesprächen über Premium-Rate-Diensterufnummern (0190 und 0900) verstosse ausserdem gegen das im TKG enthaltene Erfordernis einer ortsnahen Zuführung in sämtlichen lokalen Einzugsbereichen für Ortsgespräche. Diese sei bei der Nutzung von 0190er und 0900er Nummern für Call-by-Call im Ortsnetz nicht gegeben.

Die Entscheidung hat laut RegTP nachhaltige Vorteile für den Verbraucher. Sie sorge für Klarheit und Transparenz hinsichtlich der Vorwahlziffern, die für bestimmte Dienste von der RegTP zur Verfügung gestellt würden. So werden in Zukunft unter 0190 und 0900 Rufnummern nur noch klassische Premium-Rate-Dienste angeboten, während Call-by-call-Angebote ausschliesslich über die Verbindungsnetzbetreiberkennzahlen 010xyz möglich sind.

Verbraucher können so bestimmte Nummerngassen und damit auch bestimmte Dienste gezielt bei ihren Netzbetreibern sperren lassen. Zum anderen ist die Gefahr, durch Verwählen statt einer preiswerten Call-by-call-Vorwahl einen teuren Premium-Rate-Dienst anzuwählen, deutlich geringer, da jeder TK-Dienst zukünftig nur die für ihn vorgesehene Rufnummerngasse nutzt.