RegTP genehmigt neuen Billigtarif der Telekom
Stand: 28.06.2004
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"Die Deutsche Telekom AG hat mit ihrem neuen Antrag die Maßstäbe und Grundsätze aus unserer Entscheidung, ihren 10 Cent-Optionstarif am 27. Mai 2004 abzulehnen, jetzt berücksichtigt und sowohl die zusätzliche Grundgebühr auf jetzt 4,68 € (brutto) erhöht, als auch das stündlich zu zahlende Entgelt für City- und Deutschlandverbindungen um 20 Prozent von 10 auf 12 Cent erhöht. Es war immer unsere Entscheidungspraxis, Optionstarife von Fall zu Fall zu beurteilen und wegen Erweiterung der Wahlmöglichkeiten der Verbraucher dann zu genehmigen, wenn sie den Wettbewerb nicht gefährden. Der jetzige Tarifantrag war genehmigungsfähig, weil er für Wettbewerber nachbildbar ist. Auch bestehende Angebote der Wettbewerber von ähnlichen Pauschaltarifen in Deutschland und Europa zeigen, dass derartige Tarifmodelle eine Ergänzung des Angebots darstellen und wettbewerbskonform sind", erklärte Matthias Kurth, Präsident der Regulierungsbehörde.
"Dennoch rate ich allen Telefonkunden bei der Wahl eines Optionstarifs vor allem das Kleingedruckte der Anzeige sorgfältig zu lesen. Derartige Tarife rechnen sich nicht für Viel-, sondern vor allem für Langtelefonierer. Man sollte sein Telefonverhalten auf Grund der zurückliegenden Rechnungen ausführlich analysieren und bewerten. Die erhöhten Grundgebühren werden auch dann fällig, wenn man im Urlaub und auf Reisen ist. Vermeintliche Vorteile können sich ins Gegenteil verkehren. Die RegTP setzt allerdings auf den mündigen und aufgeklärten Verbraucher und dessen Letztentscheidung", erklärte Präsident Kurth abschließend.