Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Hannover – Wer erst am Flughafen bemerkt, dass er keinen Reisepass besitzt und deshalb auch nicht in das gebuchte Urlaubsland, wie zum Beispiel Marokko, einreisen darf, kann die Kosten für die Reise nicht vom Veranstalter zurückfordern. In diesem Fall ist das gezahlte Geld verloren.

Denn der Urlauber kann nicht den Veranstalter verantwortlich machen, sofern dieser auf die Einreisebestimmungen im Zielland aufmerksam gemacht hat. Das entschied das Amtsgericht Hannover (Az.: 410 C 3837/16), wie die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in der Zeitschrift "ReiseRecht aktuell" berichtet.

Hinweis auf Reisepasspflicht bestätigt

In dem verhandelten Fall hatte der Kläger schon bei der Buchung im Internet bestätigt, die Einreisebestimmungen zur Kenntnis genommen zu haben. Mit der Buchungsbestätigung bekam er vom Veranstalter einen erneuten Hinweis. Dennoch erschien er ohne Reisepass in Hannover am Flughafen. Für die Einreise nach Marokko ist das Dokument aber Pflicht.

Verspäteter Zug-zum-Flug als Entschädigungsgrund

Es kam hinzu, dass der Kläger ein Zug-zum-Flug-Ticket hatte, die gewählte Verbindung aber ausfiel. So musste der Mann einen späteren Zug nehmen. Vor Gericht argumentierte er, ihm sei die Beförderung wegen der späten Ankunft am Flughafen verweigert worden – und nicht wegen des fehlenden Passes. Das erschien aber wenig plausibel. Auf dem gezahlten Geld für den Urlaub blieb er sitzen.