Netzagentur verbietet Gewinnspielabzocke über Telekom-Rechnung
Stand: 29.12.2010
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa
Bonn - Nachdem sich die Verbraucherbeschwerden über Werbeanrufe für Glückspiele häuften, hat die Bundesnetzagentur nun reagiert und die Konsumenten gestärkt: Die Deutsche Telekom und das Unternehmen telomax dürfen Entgelte für Drittfirmen - es geht um rechtswidrig beworbene Gewinnspiel-Eintragsdienste - nicht mehr über die Telefonrechnung einziehen. Das Verbot gilt rückwirkend ab dem 30. März 2010. Das teilte die Bundesnetzagentur am Mittwoch in Bonn mit.
Wer als Verbraucher von der Telekom bereits derartige Rechnungen für Gewinnspiel-Eintragsdienste erhalten hat, braucht sie laut Netzagentur definitiv nicht zu zahlen. Wer die geforderten Beträge aber schon überwiesen hat, dem wird geraten, das Geld - eventuell mit Unterstützung von Anwälten oder Verbraucherzentralen - zurückzufordern.
Die telomax macht die Beträge über die Telekom-Telefonrechnung geltend. Darin sind sie gelistet unter den Überschriften "Beträge anderer Anbieter" oder "Verbindungen über telomax GmbH". Angegeben werden auch die Artikel- oder Leistungsnummern 61404 und 83917. In der Regel werden einem Bonner Behördensprecher zufolge 9,90 Euro (mit Mehrwertsteuer) pro Woche oder 8,32 Euro (ohne Steuer) rechtswidrig verlangt.
Der Verbraucherschutz werde durch die Entscheidung "nachhaltig gestärkt", betonte der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth. "Durch die Unterbindung der Zahlungsströme zu den Verantwortlichen lohnen sich die rechtswidrigen Anrufe und unlauteren Geschäftspraktiken nicht mehr."
Seit September 2010 waren viele Beschwerden über unerlaubte Werbeanrufe mit unterdrückter Rufnummer eingegangen. Manche wurden zunächst mit Kosmetikgutscheinen in Höhe von 100 Euro geködert. Während des Gesprächs kam es dann zu einem Vertrag über die Teilnahme an einem Gewinnspiel-Eintragsdienst, etwa "www.win-finder.com" oder "www.glücksfinder.net". Das Geld dafür wurde dann später in der Telekom-Rechnung verlangt.
Es gebe Hinweise darauf, dass es diese rechtswidrige Praxis auch bei anderen Netzbetreibern als der Telekom gebe, sagte der Sprecher der Bundesnetzagentur.