Netzagentur senkt weitere Entgelte für Telekom-Vorleistungen
Stand: 30.06.2010
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Bonn - Die Bundesnetzagentur hat für Vorleistungen der Deutschen Telekom für ihre Wettbewerber weitere Preise gesenkt. Der Regulierer legte die Gebühren neu fest, die Telekom-Wettbewerber einmalig für die Anmietung und Rückgabe der so genannten "letzten Meile" (Teilnehmeranschlussleitung) entrichten müssen. Das Entgelt werde ohne Arbeiten beim Endkunden zukünftig bei 30,83 Euro liegen, davor betrugen die Kosten 35,70 Euro. Dies teilte die Bundesnetzagentur in Bonn mit. Für die derzeit häufigste Variante, die Neuschaltung der Kupferdoppelader mit Arbeiten beim Endkunden, darf die Telekom nur noch 53,35 berechnen, früher waren es 62,37 Euro. Insgesamt entschied die Behörde über eine Vielzahl von Anschlussmöglichkeiten.
Die Telekom sprach von "schmerzlichen Kürzungen". Die einzelnen Beschlüsse müssten jetzt allerdings erst sorgfältig geprüft werden. VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner wertete die niedrigeren Preise als wichtiges Signal, auch wenn er die Absenkung als "marginal" bewertet. Im Branchenverband VATM sind rund 90 Wettbewerber der Telekom organisiert. Erst im vergangenen Jahr hatte die Netzagentur auch das monatliche Entgelt für die Teilnehmeranschlussleitung (TAL) gesenkt. Diese Gebühr ist besonders wichtig, denn immer noch gehören die meisten Leitungszugänge zu den Kundenhaushalten der Telekom. Konkurrenzanbieter von DSL- und Telefonanschlüssen müssen dieses "letzte Meile" genannte Leitungsstück anmieten, damit sie ihre Kunden erreichen.
Nur das monatliche Entgelt für den gemeinsamen Zugang zur TAL ("Line Sharing") hob die Netzagentur von 1,78 auf 1,84 Euro an. Das liege daran, dass die Zahl dieser Anschlussform stark rückläufig sei, erklärte ein Sprecher der Behörde. Beim "Line Sharing" wird die TAL nach Frequenzbändern in einen niederen und einen höheren Frequenzbereich aufgeteilt. Den unteren Frequenzbereich kann die Telekom weiter für die Sprachübertragung nutzen, der obere Frequenzbereich steht Wettbewerbern für Internetzugänge zur Verfügung. Das Entgelt für die einmalige Bereitstellung der geteilten Leitung senkte die Behörde ebenfalls ab.