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Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Hannover – Unwetter werden bei Reiseunternehmen oft als "höhere Gewalt" eingestuft. Dennoch können Bahnreisende einen Teil ihres Ticketpreises zurückfordern, wenn sich ihr Zug aufgrund der Wetterlage erheblich verspätet hat. Darauf weist der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover hin.

Wie viel Geld die Kunden zurückbekommen, hängt von der Dauer der Verspätung ab. Das Argument, ein Unwetter ist höhere Gewalt und die Deutsche Bahn und Co. müssen daher nicht zahlen, gilt nicht. Das hat der Europäische Gerichtshof, EuGH, entschieden (Rechtssache C-509/11). "Auf höhere Gewalt kann sich die Bahn zwar berufen, wenn es um Schadenersatz geht", erklärt Degott. Um die Minderung des Reisepreises kommt das Unternehmen aber nicht herum. "Bei einer Minderung kommt es nicht auf Verschulden an, sondern es kommt darauf an, ob der Kunde bekommt, wofür er bezahlt hat."

Erstattung bis zu 50 Prozent des Ticketpreises

Bei großen Verspätungen, wie bei dem Sturmtief "Paul" am Donnerstagabend, gilt der Vertrag zwischen Bahnunternehmen und Kunden als nicht vollständig erfüllt. 25 Prozent des Fahrpreises gibt es ab 60 Minuten Verspätung und 50 Prozent ab 120 Minuten. Entscheidend für die Berechnung ist die Ankunft am Zielort. Die Erstattung können Reisende in den DB Reisezentren, DB Agenturen und im Internet mit dem Fahrgastrechte-Formular beantragen.