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Berlin - Urlaub heißt, vom Stress und Ärger des Alltags abschalten und entspannen. Doch ist die gebuchte Unterkunft nicht so ausgestattet wie versprochen, sitzt der Frust oft tief. Die aufkommende Kritik sollte aber dann, auch gegenüber dem Vermieter, möglichst neutral und sachlich formuliert werden – allein schon aus rechtlichen Gründen.
Die Bewertung einer Ferienwohnung kann nicht nur anderen Urlaubern helfen, das Richtige für sie zu finden. Kritik kann die Unterkunft auch besser machen, wenn der Besitzer so deutlich erfährt, was er besser machen kann. Der Deutsche Ferienhausverband, DFV, rät allerdings unzufriedenen Reisenden, nicht nur nach dem Urlaub schriftlich eine Kritik zu veröffentlichen, sondern schon während des Aufenthalts das persönliche Gespräch zu suchen. Die Kritik sollte sachlich und wertschätzend formuliert sein.
Trotz Frust: Kritik neutral und sachlich formulieren
Auch für die schriftliche Bewertung ist es sinnvoll, sich trotz Verärgerung um Neutralität zu bemühen. Wer seinen Unmut ungefiltert kundtut, könne in einer rechtlichen Grauzone landen, erklärt DFV-Vorstand Göran Holst. Diffamierungen, die Veröffentlichung unwahrer Tatsachen und beleidigende Inhalte sind rechtlich unzulässig. Holst rät Urlaubern auch, unbefriedigende Umstände in der Wohnung genau zu beschreiben. Pauschale Angaben wie «Die Unterkunft ging so» seien wenig hilfreich.
Diese Pflichtangaben gehören in die Bewertung
In jede Bewertung gehören laut DFV Angaben zur Lage sowie zum Ablauf der Buchung, Schlüsselübergabe und Endabnahme und ob die Ausstattung und der Service wie im Angebot beschrieben waren. Zum Punkt Sauberkeit zählen etwa auch Informationen, ob es eine Anleitung zur Müllentsorgung gab und ob ausreichend Reinigungszubehör bereitgestellt wurde.
Und wie war die Kommunikation mit dem Vermieter? Reagierte er direkt auf Nachfragen und war er zuvorkommend? Und letztlich: Wie war der Gesamteindruck? War der Garten auch gepflegt, konnte man den Balkon gut nutzen? Wie war das Preis-Leistungs-Verhältnis und wurde im Vorfeld auf alle Nebenkosten hingewiesen?