Meldedaten: Widerspruch gegen Weitergabe einlegen
Stand: 18.09.2012
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Berlin - Um zu verhindern, dass Meldeämter personenbezogene Daten zu Werbezwecken oder für den Adresshandel an Unternehmen weitergeben, können Verbraucher Widerspruch einlegen. Hinweise dazu und entsprechende Vordrucke gibt es in der Regel auf der Webseite des jeweiligen Amts, erklärt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).
Findet sich auf diesem Weg nichts, können sich Bürger im Meldegesetz ihres Bundeslandes unter "Rechte des Betroffenen" kundig machen und sich auf diesen Paragrafen beziehen.
Ein neues Meldegesetz soll künftig einheitliche Regelungen für alle Bundesländer schaffen. Nach der Ende Juni vom Bundestag beschlossenen Fassung hätten Meldeämter Daten der Bürger ohne Einwilligung des Verbrauchers an Unternehmen weitergeben können. Am Freitag wird der Bundesrat darüber beraten und das Gesetz voraussichtlich zur Nachbesserung an den Vermittlungsausschuss übergeben. Datenschützern geht das aber nicht weit genug: Ein Bündnis aus vzbv und Datenschutzorganisationen verlangt, dass Bürger es direkt beim Meldeamt erklären sollen, wenn sie mit der Weitergabe ihrer Daten einverstanden sind.
Zu den Daten, die zurzeit weitergegeben werden dürfen, gehören Familienname, Vornamen, Doktorgrad, derzeitige Anschriften und Informationen darüber, ob der Betreffende verstorben ist. Um zu erfahren, welchen Unternehmen schon Daten über sie vorliegen, können Bürger beim Amt Auskunft verlangen. Auch das Recht auf Auskunft ist nach Angaben der Verbraucherschützer in den Meldegesetzen der Länder geregelt. Auf Basis dieser Informationen sei es dann möglich, gezielt bei diesen Unternehmen der Datenverwendung zu Werbezwecken zu widersprechen. Dazu kann unter http://dpaq.de/ziAvM ein Musterbrief heruntergeladen werden.