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Mangelnde Information über Mitschnitt von Kundentelefonaten

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Düsseldorf - Häufig werden Verbraucher nur unzureichend darüber informiert, wenn ihre Telefonate mit einem Unternehmen aufgezeichnet werden. Dies ergab eine Umfrage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf unter 80 Firmen, von denen 42 antworteten.

Nur knapp die Hälfte (18) der Firmen, die antworteten, informieren demnach vor Gesprächsbeginn über den Mitschnitt und räumen ein Widerspruchsrecht ein. Die beliebteste Begründung lautet "zu Schulungszwecken". 20 der antwortenden Firmen gaben an, keine Mitschnitte anzufertigen.

Fast immer mitgeschnitten werden Telefongespräche von Bankkunden. Bei Wertpapiergeschäften per Telefon ist die Aufzeichnung auch gesetzlich vorgeschrieben - zur Beweissicherung. Nur in diesem Fall und wenn der Gesprächspartner ausdrücklich zustimmt, ist das Aufzeichnen von Telefonaten zulässig. Banken berufen sich dabei oft auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), in denen Kunden per Unterschrift den Mitschnitten zustimmen.