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Rüsselsheim – Reisende haben keinen Anspruch auf eine Entschädigung von ihrem Pauschalreiseanbieter, wenn sie während ihres Urlaubsaufenthaltes in einem Hotel an einem Magen-Darm-Virus erkranken.
Es kommt vielmehr darauf an, ob das Hotel wirklich Verursacher der Erkrankung war, wenn es zum Beispiel dort verunreinigte Getränke gab. Das entschied das Amtsgericht München (Az.: 283 C 9/15), so die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift "ReiseRecht aktuell".
Zahlreiche Hotelgäste erkrankt
In dem verhandelten Fall hatte der Kläger eine Flugpauschalreise nach Rhodos gebucht. Bereits in der ersten Nacht seien er und seine Lebensgefährtin an einem Magen-Darm-Virus erkrankt. Da sich in den folgenden Tagen der Gesundheitszustand nicht besserte, organisierten sie sich auf eigene Faust eine Rückreise. Da auch zahlreiche andere Hotelgäste erkrankt seien, liege die Verantwortung dafür beim Hotel beziehungsweise beim Veranstalter, so die Urlauber. Sie forderten deshalb eine Rückzahlung des Reisepreises, Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit, Schmerzensgeld und die Erstattung zusätzlicher Kosten.
Keine Erreger auf Proben
Der Veranstalter argumentierte dagegen, dass das Hotel nicht für den Ausbruch verantwortlich gewesen sei, sondern sich die erkrankten Urlauber über verschiedene Quellen angesteckt haben müssten. Zudem habe man verschiedene Maßnahmen ergriffen, zum Beispiel sei die Desinfektion verstärkt worden. Proben von Nahrungsmittel und Wasser hätten keine Krankheitserreger gezeigt. Dieser Auffassung schloss sich das Gericht an und wies die Klage ab.