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Potsdam – Die Angaben in einem Kinderreisepass sollten regelmäßig geprüft und wenn nötig aktualisiert werden. Darauf weist die Bundespolizei hin. Denn kann ein Kind bei der Passkontrolle auf dem Foto nicht eindeutig identifiziert werden, ist der Pass ungültig.
So kann es dann entweder bei der Einreise oder beim Auslandsaufenthalt zu Problemen kommen. Das Passbild und die Angaben zu Größe und Augenfarbe können jederzeit erneuert werden, so die Behörde, dafür ist allerdings die Anwesenheit des Kindes erforderlich.
Kinderreisepass für Auslandsreisen erforderlich
Ein Kinderreisepass wird für die Dauer von sechs Jahren ausgestellt und kann einmalig verlängert werden, jedoch maximal bis zum zwölften Lebensjahr, erklärt die Bundespolizei. Der Kinderreisepass ist vollwertig maschinenlesbar, das ist zum Beispiel bei der Einreise in die USA zwingend. Dass Kinder ein eigenes Reisedokument für Auslandsreisen brauchen, gilt seit 2012. Eintragungen der Kinder im Pass der Eltern sind seitdem nicht mehr gültig.