Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Berlin – Gesammelte Bonusmeilen, die Arbeitnehmer auf Dienstreisen erwerben, dürfen nicht privat genutzt werden. Wenn die Reisekosten vom Chef übernommen werden, stehen ihm auch die Vorteile wie Bonusmeilen zu.
So kann der Arbeitgeber verlangen, dass dienstlich erworbene Bonuspunkte künftig auch nur für Dienstreisen einsetzt werden dürfen, informiert der Bund der Steuerzahler.
Steuerfreibetrag beachten
Zwar darf der Arbeitnehmer die Bonusmeilen auch privat abfliegen, aber nur wenn der Chef ihm dieses erlaubt. Diese bleiben dann bis zur Höhe von 1.080 Euro im Jahr steuerfrei. Der Freibetrag gilt aber nicht, wenn man die gutgeschriebenen Bonuspunkte in eine Barprämie eintauschen kann – dann wird Lohnsteuer fällig.
Nachrichten zum Thema
- Kurtaxe: Erhebliche Unterschiede in deutschen Urlaubsregionen
- Neue EU-Leitlinien sollen die Fluggastrechte stärken
- Rechtzeitige Urlaubsübergabe an Kollegen
- Schlechtes Wetter am Vortag ist kein "außergewöhnlicher Umstand"
- Ryanair senkt Gebühren für Gepäck
- Umfrage: Flugreisende bevorzugen Direktverbindungen