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Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Bei Flugausfällen und großen Verspätungen aufgrund eines Streiks steht Passagieren keine Entschädigung zu. Denn ein Streik zählt als höhere Gewalt - und dann ist die Fluggesellschaft von der Zahlungspflicht befreit. Eigentlich müssen Fluggesellschaften bei Annullierungen und Verspätungen von mehr als drei Stunden eine Ausgleichszahlung leisten, wie die EU-Fluggastrechteverordnung vorschreibt. Der Betrag liegt je nach Distanz bei 250 bis 600 Euro.

Die Flugbegleitergewerkschaft Ufo hat Arbeitsniederlegungen bei Eurowings angekündigt, die am kommenden Montag (24. Oktober 2016) beginnen sollen. Zwei Wochen lang könnten dann jederzeit Streiks stattfinden.