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Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Frankfurt/Main – Echte Globetrotter fliegen gerne um die Welt – und mit ihnen ihr Reisepass. Unter so viel Reisetätigkeit und Welterfahrung leidet oft das offizielle Einreisedokument, sodass so mancher Pass aussieht, als würde er bei nächster Gelegenheit auseinander fallen. Doch ist ein solcher Reisepass weiterhin gültig?

Nach Angaben der Bundespolizeidirektion am Frankfurter Flughafen verliert ein Reisepass erst seine Gültigkeit, wenn wesentliche Daten und somit die Identität des Ausweisträgers nicht mehr festzustellen sind. Dazu zählen: Name, Vorname, Geburtstag, Geburtsort und Passnummer des jeweiligen Dokuments, aber auch das Lichtbild. Allein durch den normalen Gebrauch werden diese Angaben aber praktisch nie unlesbar.

Einreise mit geklebtem Pass verweigert

Schwieriger wird es, wenn die Daten noch alle lesbar sind, aber der Pass selbst fast auseinanderfällt. Dann behelfen sich nicht wenige mit Klebestreifen. "Eine provisorische Reparatur mit Klebeband führt nicht automatisch zur Ungültigkeit des Dokuments", erklärt dazu Reza Ahmari, Sprecher der Bundespolizeidirektion in Frankfurt. Dies gilt allerdings nur für Deutschland.

Das Problem: Ob die Einreisebehörde eines bestimmten Landes einen reparierten Pass akzeptiert, lässt sich nicht pauschal sagen. In Vielflieger-Foren im Internet gibt es unterschiedliche Erfahrungsberichte. Feststeht: Ein ramponierter oder reparierter Pass kann im Extremfall dazu führen, dass die Einreise verweigert wird. Zumindest sind Verzögerungen bei der Kontrolle möglich, etwa wenn Einreise-Automaten bestimmte Merkmale des Passes nicht verarbeiten können.

Gültigkeit und Zustand regelmäßig prüfen

Die Bundespolizei empfiehlt daher, den Reisepass stets auf Gültigkeit und einen einwandfreien Zustand zu überprüfen. Im Zweifel muss der Reisende einen neuen Pass beantragen. "Dies gewährleistet einen reibungslosen Kontrollprozess und verhindert unnötige Zeitaufwände und weitergehende Überprüfungen", sagt Ahmari.

Der deutsche Reisepass ist zehn Jahre gültig – wenn man ihn nach Vollendung des 24. Lebensjahres beantragt hat. Wer vorher den Antrag stellt, hat einen sechs Jahre gültigen Pass. Nicht für alle Länder brauchen Touristen einen Reisepass, in Europa reicht oft der Personalausweis. Verlangt ein Land für die Einreise einen Reisepass, muss dieser in der Regel noch mindestens sechs Monate nach Reiseende gültig sein. Manchmal müssen Reisende zusätzlich vorab ein Visum beantragen – etwa wenn es nach Russland und China geht.