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Karlsruhe – Sind in einem Wappen oder Logo eines Hotels vier Sterne abgebildet, kann das den Eindruck bei den Gästen erwecken, es handele sich wahrscheinlich um ein Vier-Sterne-Hotel – was aber nicht seien muss. Deshalb sind solche Wappen irreführend und nicht erlaubt; so haben die Richter des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Az.: 4 U 112/16) entschieden.
In dem verhandelten Fall befand sich der Name des Hotels neben einem Wappen, das vier fünfzackige Sterne enthielt. Einen erklärenden Zusatz gab es nicht. Dem Verbraucher werde eine grafisch-gedankliche Verbindung des Hotelnamens mit einer Sterne-Kategorie suggeriert, entschied das Gericht.
Das sei irreführend, wenn die Sterne nicht vom zuständigen Verband vergeben wurden – selbst dann, wenn das Hotel die Kriterien für die Vier-Sterne-Kategorie erfüllen sollte. Geklagt hatte ein Mitbewerber des Hotelbetreibers. Von dem Urteil berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift "ReiseRecht aktuell".