Höhere Bußgelder für verbotene Werbeanrufe
Stand: 05.12.2011
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Berlin - Nervige Werbeanrufe sollen bald mit höheren Bußgeldern bestraft werden. Derzeit beträgt die maximale Strafzahlung für unerlaubte Telefonwerbung 50.000 Euro. Dieser Betrag soll auf 300.000 Euro erhöht werden, berichtet die "Süddeutsche Zeitung".
Erst 2009 war ein neues Gesetz in Kraft getreten, dass Telefonwerbung untersagte, wenn die Angerufenen nicht vorher ihrer Zustimmung gegeben haben. Verstöße sollten mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden - pro Anruf. In der Praxis hätten sich aber zwei Lücken ergeben, heißt es in dem Ministeriumspapier.
Ein Bußgeld könne derzeit nur verhängt werden, wenn Menschen die unerlaubten Werbeanrufe machen, nicht möglich ist dies bislang bei automatisierten Anrufen durch Computer. Wenn Firmen zudem andere mit unerlaubten Werbeanrufen beauftragen, kann dies laut Ministerium nur einmal geahndet werden und nicht pro Anruf; die Geldbuße von 50.000 Euro sei in diesen Fällen zu gering: "Folglich greift die gegenwärtige Bußgeld-Regelung zu kurz. Es besteht in soweit eine Regelungslücke", schreibt das Ministerium.
Beschwerden über Gewinnspiel-Dienste
Das Justizministerium schlägt daher vor, explizit automatisierte Werbeanrufe in das Gesetz aufzunehmen. Damit könne auch in diesen Fällen ein Bußgeld verhängt werden. Zudem soll die Strafzahlung künftig bis zu 300.000 Euro betragen können. "Damit kann auch auf 'Kampagnen' mit besonders vielen unzulässigen Einzelanrufen angemessen reagiert werden", heißt es in dem Eckpunktepapier. Der Bundesrat hatte bereits im Mai gefordert, das Bußgeld auf maximal 250.000 Euro hochzusetzen.
Stark zugenommen hätten Beschwerden von Verbrauchern über unseriöse Anbieter von Gewinnspiel-Diensten, schreibt das Ministerium. Bei solchen Angeboten tragen Firmen Verbraucher bei Gewinnspielen ein, woraus sich laut Ministerium "monatliche Zahlungsverpflichtungen in Höhe vierstelliger Beträge" ergeben können. Verträge über solche Dienste sollen daher künftig nicht mehr am Telefon geschlossen werden können - sondern müssen nach den Plänen des Justizministeriums schriftlich bestätigt werden.
Unseriöse Inkassofirmen wollen Geld eintreiben
Prüfen will das Ministerium zudem, "welche weiteren Maßnahmen gegen das Unterschieben von Verträgen am Telefon ergriffen werden können". Zum Zeitplan für die Gesetzesänderungen konnte eine Sprecherin des Justizministeriums aber nichts sagen.
Verbraucherschützer hatten vergangene Woche beklagt, unseriöse Inkassofirmen würden zunehmend zur Plage. Mit Willkür und Phantasiegebühren trieben sie unberechtigte Zahlungsforderungen in schwindelerregende Höhen. Die unberechtigten Inkassoforderungen stehen demnach meist im Zusammenhang mit untergeschobenen Verträgen, die durch unerlaubte Telefonwerbung, Gewinnspiel-Werbung oder Abofallen im Internet angebahnt wurden.