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Hannover – Bei Kurzreisen sind Urlauber aufgeschmissen, wenn der Hinflug annulliert wird. Lohnt sich die Reise noch, wenn es später als geplant losgeht? Und zahlt die Airline den Ticketpreis zurück, wenn Urlauber den Trip ganz ausfallen lassen müssen?
Wird ein Flug gestrichen, können Pauschalreisende problemlos von der Reise zurücktreten und bekommen ihr Geld zurück, wie der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover erklärt. Schwieriger ist die Lage für Reisende, die lediglich einen Flug gebucht haben. Das Problem: Die Fluggesellschaft wird den Passagier auf einen späteren Flug umbuchen, womöglich am nächsten Tag. Und sie wird vermutlich argumentieren, dass der Rückflug wie geplant stattfinde.
Den Ticketpreis erstattet die Airline also nicht. Reisenden steht aber eine Ausgleichszahlung nach EU-Recht zu. Innerhalb Europas sind das oft bis zu 250 Euro.
Fluggesellschaft um Ersatzflug bitten
Degott rät Reisenden, die Fluggesellschaft zunächst um einen Ersatzflug am gleichen Tag zu bitten und für die Umbuchung eine Frist einzuräumen. Schafft die Airline das nicht, kann der Kunde sich selbst einen Alternativflug bei einer anderen Gesellschaft buchen und der ursprünglichen Airline die Kosten in Rechnung stellen. Ob die Fluggesellschaft zahlt, ist aber fraglich. Im Notfall hilft da nur der Gang vor Gericht.