Gesetzesnotiz deutet mögliches Aus für Mobilfunk-Auktionen an
Stand: 10.05.2021
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Bonn – Die teuren Mobilfunkauktionen, bei denen der Staat Milliardenbeträge einnimmt, könnten bald Geschichte sein. Darauf deutet eine "Protokollerklärung" der Bundesregierung hin, die Teil des am Freitag vom Bundesrat verabschiedeten Telekommunikationsgesetzes ist. Bei der Vergabe von freiwerdenden Mobilfunkfrequenzen solle die Bundesnetzagentur das am besten geeignete Verfahren wählen, "ohne dass dem Versteigerungsverfahren ein gesetzlicher Vorrang eingeräumt wird", heißt es in dem Schreiben, das der dpa vorliegt.
Teure Auktionen bremsen Netzausbau
Die Vergabe von Funkfrequenzen für die Übertragung von Daten und Telefonie ist für den Staat ein lukratives Geschäft. Auf sage und schreibe rund 50 Milliarden Euro summierten sich die Zahlungsverpflichtungen der Bieter im Jahr 2000, als UMTS/3G-Lizenzen versteigert wurden. Im Nachhinein viel zu viel – den beteiligten Firmen mangelte es dadurch an Geld für den Mobilfunkausbau. Einige Firmen schmissen das Handtuch, es gab noch lange große Funklöcher.
In den Jahren danach sanken die Erlöse der Auktionen zwar deutlich, 2019 erzielte der Bund aber immerhin 6,5 Milliarden Euro. Für die Netzbetreiber ist das ein rotes Tuch – sie monieren seit langem, dass sie das Geld lieber für den Ausbau investieren würden statt an den Bund zu überweisen.
Frequenzvergabe gegen Gebühren
Die Alternative zur Auktion ist der "beauty contest" (Schönheitswettbewerb), wie er in der Telekommunikationsbranche genannt wird. Hierbei zahlen die Unternehmen nur geringe Gebühren und müssen sich vorher festlegen, was genau sie nach der Zuteilung machen wollen – das "schönste" Angebot mit dem ambitioniertesten Ausbauvorhaben bekommt den Zuschlag.
Auktionskritiker bekommen Aufwind
Bisher ist die Rechtslage so, dass es zwangsläufig auf eine Auktion hinausläuft. Zukünftig stünden die Frequenzvergabe-Möglichkeiten gleichberechtigt nebeneinander. Die Bundesnetzagentur könnte sich also weiterhin für die Auktion entscheiden, müsste dies aber rechtssicher begründen. Das Thema ist noch in einem frühen Stadium: Bisher ist es nur eine Protokollerklärung, im eigentlichen Gesetz steht die Formulierung noch nicht. Diese Änderung soll in einem nächsten Schritt über eine separate Novelle erfolgen. Auf jeden Fall ist die Notiz ein kleiner Etappensieg für Auktionskritiker – sie könnte der Anfang vom Ende sein für die umstrittenen Auktionen.
Und was sagt die Bundesnetzagentur? Die Bonner Behörde hat in der Vergangenheit stets Auktionsverfahren durchgeführt und zuletzt durchblicken lassen, dass dies auch zukünftig ein sinnvolles Verfahren wäre. Klar ist aber auch: Wenn sich die Gesetzeslage ändert, muss die Behörde anders vorgehen als bisher. Im Jahr 2023 oder 2024 steht die nächste Frequenzvergabe an – ob als Auktion oder als Vergabe gegen Gebühren, ist offen.