Gericht weist ersten Antrag zum Verbot von Call-by-call über 0190/0900 zurück
Stand: 19.12.2003
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Das Verwaltungsgericht Köln hat mit einem heute bekannt gegebenen Beschluss vom 17.12.2003 einen gegen die Änderung der Zuteilungsbedingungen für (0)190er und (0)900er Rufnummern gerichteten Antrag im vorläufigen Rechtsschutzverfahren abgelehnt.
Das Gericht hat den ersten dieser Anträge nun aus verfahrensrechtlichen Gründen abgelehnt. Zur Begründung führte es aus, dass die Amtsblattverfügungen keine Verwaltungsakte seien, die bereits unmittelbar in die Rechte der Antragstellerin eingriffen. Deren Rufnummernzuteilung sei dadurch bisher nicht wirksam geändert worden; hierfür bedürfe es noch einer Änderung der bereits ergangenen Zuteilungsbescheide. Sollte diese erfolgen, könne die Antragstellerin erneut um einstweiligen Rechtsschutz nachsuchen.
Eine inhaltliche Prüfung der Maßnahme der Regulierungsbehörde hat das Gericht deshalb im vorliegenden Verfahren noch nicht vornehmen können.