Gericht stoppt vorerst Preisansagepflicht bei Call-by-Call
Stand: 04.05.2012
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Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht hat einer schnellen Umsetzung der geplanten Preisansagepflicht bei sogenannten Call-by-Call-Gesprächen vorerst einen Riegel vorgeschoben. Die entsprechende gesetzliche Neuregelung dürfe nicht vor dem 1. August 2012 in Kraft treten.
Das entschieden die Karlsruher Richter in einem am Freitag veröffentlichten Eilbeschluss. Nach der Regelung müssen die Anbieter von Call-by-Call-Gesprächen vor Beginn eines solchen Gesprächs über den geltenden Tarif informieren. Wer eine Call-by-Call-Nummer vorwählt, kann mit dieser "Sparvorwahl" von seinem Festnetzanschluss aus zu deutlich billigeren Tarifen als üblich telefonieren. Die Neuregelung sollte am (heutigen) Freitag in Kraft treten - einen Tag nach der Verkündung des Gesetzes, das der Bundespräsident am Donnerstag ausgefertigt hatte.
Ein Eilantrag der Firma Communication Services Tele2 GmbH, die Telekommunikationsdienste wie Call-by-Call-Gespräche anbietet, hat nun überwiegend Erfolg. Das Unternehmen wandte sich dagegen, dass die Preisansagepflicht ohne jede Übergangsfrist in Kraft treten sollte.
(Aktenzeichen: 1 BvR 367/12 - Beschluss vom 4. Mai 2012)