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Hannover – Wer seinen Urlaub in einem Hotel bucht, in dem laut Reiseveranstalter sich vor allem Gäste ab 17 Jahren aufhalten, kann keinen Schadensersatz einfordern, wenn dort tatsächlich viele Familien mit kleinen Kindern ihre Ferien verbringen. Das hat das Amtsgericht Hannover (Az.: 465 C 9204/16) entschieden.
In dem verhandelten Fall hatte ein Paar einen Türkeiurlaub in einem Hotel verbracht, in dem sich vor allem Familien mit Kleinkindern und Babys aufhielten. Dabei hatten die Urlauber das Hotel deshalb gebucht, weil es dort nur Gäste ab 17 Jahren geben sollte. Das Paar klagte und verlangte die Hälfte des Reisepreises zurück sowie 500 Euro Schadenersatz wegen unnütz aufgewendeter Urlaubszeit. Doch statt verlangter knapp 1.000 Euro erhielten die Kläger im Zuge eines Vergleichs am Ende nur einen Reisegutschein über 400 Euro.
Die Richterin ermahnte allerdings den Reisekonzern, bei einer entsprechenden Werbung im Katalog dafür Sorge zu tragen, dass sich tatsächlich im Wesentlichen Erwachsene im Hotel aufhalten.