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Berlin – Ein Feuerzeug darf nicht im aufgegebenen Gepäck transportiert werden. Darauf weist der Flughafenverband ADV hin.
Wird der Gegenstand im Koffer bei der Kontrolle entdeckt, müsse der Passagier im Allgemeinen zur Nachkontrolle. Das verbotene Feuerzeug wird dann entfernt. Auch das Flughafenpersonal könne das Gepäckstück im Auftrag und unter Aufsicht der Polizei öffnen.
Feuerzeug im Handgepäck erlaubt
Im Handgepäck ist die Mitnahme eines Feuerzeugs, welches verflüssigtes Gas enthält, pro Person dagegen erlaubt, erklärt das Luftfahrtbundesamt. Nur Benzin- und Sturmfeuerzeuge sind wiederum generell verboten.