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Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin – Die Fluggesellschaften haben normalerweise strikte Vorgaben für die maximale Größe des Handgepäcks. Doch nur selten werden diese Regeln eingehalten und kontrolliert. Das berichtet die Stiftung Warentest in ihrer aktuellen Ausgabe 10/2016 der Zeitschrift "test".

Die Tester haben sich die Vorgaben von 15 Airlines genauer angeschaut und Leser zu ihren Erfahrungen befragt. Für die Höhe des Handgepäcks sind demnach meist maximal 55 Zentimeter erlaubt, für die Breite zwischen 35 und 45 Zentimeter, und für die Tiefe 23 bis 25 Zentimeter, zeigt die Übersicht. Nur bei Wizz Air sind die Maße deutlich kleiner. Das zulässige Gewicht liegt in der Regel zwischen acht und zwölf Kilogramm, Condor akzeptiert lediglich sechs Kilo. Die meisten Airlines erlauben zusätzlich zu einem Handgepäckstück noch eine kleine Tasche.

Handgepäck verzögert oft den Abflug

Doch viele Passagiere halten die Handgepäckregeln nicht ein. Das ergab die Umfrage unter 976 Lesern – und nur rund ein Drittel gab an, dass ihr Handgepäck beim Check-in kontrolliert wurde. Das führt auf vielen Flügen zu Problemen: Die Gepäckfächer sind überfüllt, manche Handgepäckstücke müssen in den Frachtraum, der Abflug verzögert sich.

Viele Leser wünschten sich daher, dass die geltenden Regeln von den Airlines stärker kontrolliert werden, so die Stiftung Warentest.