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Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Colombo – Der Urlaub im Ausland soll aufregend sein, bereichernd oder einfach nur erholsam. Solange sich Touristen an die Gepflogenheiten und an die Gesetze im Reiseland halten, kein Problem. Doch wenn sie es nicht tun, drohen selbst für scheinbare Banalitäten hohe Geldbußen – sogar bis hin zu mehrjährigen Gefängnisstrafen.

Immer wieder kommt es vor, dass Reisende im Gefängnis landen oder üppige Geldstrafen zahlen müssen, weil sie sich nicht mit der Rechtslage im Urlaubsland auseinandergesetzt haben.

1. Freizügigkeit

In einigen Ländern ist nackte Haut nicht gern gesehen. In Brasilien ist zum Beispiel Baden oben ohne und sogar öffentliches Umziehen strafbar, Festnahmen und Gerichtsverfahren können die Folge sein. Hongkong wertet allzu freizügiges Verhalten am Strand als "Belästigung anderer" und kassiert Geldbußen.

Und sogar im Badeparadies der Malediven ist Vorsicht geboten: "Hinsichtlich der Bekleidungsvorschriften sollte abseits der Resortinseln die in den muslimischen Ländern übliche Regel beachtet werden, Schultern und Knie zu bedecken", betont Tina Rast von der Deutschen Botschaft in Colombo, die für Sri Lanka und die Malediven zuständig ist. Das heißt auch: kein Bikini.

In den Vereinigten Arabischen Emiraten oder dem Iran wurden Touristen nach einer Ermahnung auch schon verhaftet, wenn sie sich nicht angemessen gekleidet haben. Auch öffentliche Zärtlichkeiten selbst von Paaren stehen unter Strafe. Bei Verstößen gegen die Sittlichkeit sind in muslimischen Ländern wie Katar oder Saudi-Arabien insgesamt Strafen nach der Scharia möglich – bis hin zur Prügelstrafe. Darunter fallen auch Dinge wie außerehelicher Geschlechtsverkehr oder homosexuelle Handlungen. Schwule Urlauber haben es generell schwer: In manchen Ländern, zum Beispiel Indien, Indonesien oder Uganda, sind lebenslange Freiheitsstrafen oder sogar die Todesstrafe möglich.

2. Mitbringsel

Manche Erinnerungsstücke können Reisenden vor dem Heimflug zum Verhängnis werden. In Russland ist laut Auswärtigem Amt zum Beispiel die Ausfuhr aller Antiquitäten und Kunstgegenstände verboten, sofern sie aus der Zeit vor 1945 stammen. Besonderes Augenmerk legen die Behörden dabei auf Ikonen, aber auch alte Geldscheine oder Medaillen fallen unter das Verbot. Geldstrafen und teilweise mehrjährige Haftstrafen können die Folge sein.

Die Türkei ist ebenfalls nicht zimperlich: Hier kann es bis zu zehn Jahre Gefängnis für die Ausfuhr oder den Erwerb von Kultur- und Naturgütern geben. Dazu gehören zum Beispiel alte Münzen, Steine von Ausgrabungsstätten oder Fossilien. In Brasilien und Mexiko sollte man die Finger von Pflanzen und Tieren lassen. Die Ausfuhr geschützter Arten ist verboten und wird mit Geld- oder Gefängnisstrafen geahndet.

3. Fotografierverbot

Für ein Foto in den Knast? In manchen Staaten kann das passieren. Denn in vielen Ländern gilt nicht nur ein Fotografieverbot für militärische Anlagen wie in Deutschland, sondern auch für Flughäfen oder Regierungsgebäude. Entsprechende Gesetze gibt es zum Beispiel in Bangladesch, Ghana und Iran. "Im Iran sollte man auch Demonstrationen nicht fotografieren", rät Rechtsanwalt Seyed Iranbomy, iranischer Anwalt und Rechtsexperte für Iran und Dubai. Bei Verstößen müssen Reisende damit rechnen, dass ihnen die Kamera abgenommen wird. Auch ein Ausreiseverbot ist möglich.

4. Respektlosigkeit

In Sri Lanka ist es ratsam, keine religiösen Gefühle zu verletzen. "2011 wurde eine Gruppe Franzosen zu sechs Monaten Gefängnis mit harter Arbeit verurteilt, weil sie Bilder vor Buddha-Statuen gemacht hatten, welche als unanständig eingestuft wurden", berichtet Botschaftsmitarbeiterin Rast. Gemeint sind die Wolkenmädchen-Fresken von Sigiriya. Touristen müssen mit Strafen in einer Bandbreite von Landesverweisung über Geldstrafen bis hin zu Gefängnis rechnen. In Thailand genießt das Königshaus besonderen Respekt. Majestätsbeleidigung kann mit bis zu 15 Jahren Haft bestraft werden.

5. Rauschgift

Fast alle Länder greifen hier deutlich härter durch als die deutschen Behörden. "Ich kenne den Fall eines Studenten, der von Südafrika über Dubai nach Deutschland fliegen wollte und in Südafrika einen Joint geraucht hatte", erzählt Rechtsanwalt Iranbomy. Obwohl er nicht einmal den Transitbereich verlassen hatte, wurde der Mann kontrolliert und saß drei Tage in Untersuchungshaft, bis er zurück nach Deutschland durfte.

Mehrjährige Gefängnisstrafen unter teilweise äußerst unangenehmen Haftbedingungen sind keine Seltenheit. Thailand, Jordanien, Kambodscha, Kuba, Marokko, Mexiko, die Philippinen, die Malediven oder die Türkei bestrafen schon den Besitz geringer Mengen Rauschgift oder dessen Ein- oder Ausfuhr mit mehreren Jahren Gefängnis bis hin zu lebenslänglich. Länder wie Bangladesch, Indonesien, Thailand, Malaysia, Saudi-Arabien, Katar oder Singapur verhängen in besonders schweren Fällen – etwa fürs Dealen – sogar die Todesstrafe.

6. Verschmutzung

In Hongkong und Singapur sollte man seinen Abfall mit Bedacht entsorgen. "Seit dem 27. Mai 2002 ist in Hongkong auf jede Art der Verunreinigung eine feste Geldbuße von 600 Hongkong-Dollar, circa 85 Euro, festgesetzt", sagt Anja Walther, Leiterin des Rechts- und Konsularreferat im Deutschen Generalkonsulat in Hongkong. Das Wegwerfen von Zigarettenstummeln und Verpackungen fällt darunter genauso wie Graffiti-Verunreinigungen. Singapurs Behörden sind noch drastischer: Ausländische Graffiti-Sprayer wurden hier bereits mit Stockschlägen und Gefängnis bestraft.