Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Würzburg/Berlin – Ein Erdbeben hat die beliebte griechische Urlaubsinsel Kos getroffen und dabei auch einige Hotelanlagen beschädigt. Betroffene Reisende sind in anderen Anlagen untergebracht worden, doch was ist mit denjenigen, die jetzt bald in ihren Kos-Urlaub starten wollen? Ein Reiserechtler erklärt die Situation.
Ob nach einem Erdbeben eine geplante Reise kostenlos abgesagt werden kann, hängt vom Ausmaß der Schäden und von der Gefahrenlage vor Ort ab. Eine Absage sei möglich, "wenn es erhebliche Schäden gibt und die gesamte Infrastruktur betroffen ist", erläutert der Anwalt und Reiserechtsexperte Kay P. Rodegra aus Würzburg.
So müssen zum Beispiel das gebuchte Hotel schwer beschädigt oder der Eisenbahn-, Flug-, Fähr- und Busverkehr unterbrochen sein, sagte Rodegra mit Blick auf das Erdbeben im östlichen Mittelmeer in der Nacht zum Freitag. Betroffen von den Erdstößen waren dort die beliebte griechische Urlaubsinsel Kos sowie die türkischen Küstenstadt Bodrum.
Angst vor Nachbeben: Kein Stornierungsgrund
Bei erheblichen Gefahren oder Beeinträchtigungen können auch Urlauber, die bereits vor Ort sind, ihren Reisevertrag vorzeitig kündigen und abreisen. "Aber das ist meist bei einem eher kleinen Erdbeben nicht der Fall", sagte Rodegra. "Die bloße Angst vor Nachbeben reicht hier nicht für eine Kündigung der Reise wegen höherer Gewalt."
Reiserechtler Rodegra und der Deutsche Reiseverband, DRV, in Berlin empfehlen Menschen, die in den kommenden Wochen in einen Sommerurlaub auf Kos starten wollen, sich mit ihrem Veranstalter in Verbindung zu setzen. Vor Ort sollten Urlauber die Hinweise und Empfehlungen der Behörden und der Reiseleiter beachten, so der DRV.
Nach DRV-Angaben werden auf Kos beschädigte Hotels vereinzelt nicht mehr als sicher eingestuft. Zugleich betont der Verband aber, dass die Durchführung von Reisen nicht nennenswert eingeschränkt sei: Die Veranstalter brächten Gäste bei Bedarf in anderen Hotels unter. Daher gelten für Reisende die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Veranstalter und damit die regulären Storno- und Umbuchungsgebühren.