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Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Hannover – Flugpassagiere müssen es nicht einfach hinnehmen, wenn es zu Annullierungen und starken Verspätungen kommt. Wenn beispielsweise Engpässe bei der Crew zu Verzögerungen und Ausfällen führen, steht Passagieren nach EU-Recht eine Ausgleichszahlung zu.

"Interne Probleme wie bei Tuifly und Air Berlin sind keine außergewöhnlichen Umstände oder höhere Gewalt", erklärt der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover. Nur in solchen Fällen wäre eine Fluggesellschaft von der Zahlungspflicht befreit. Eine Ausnahme ist ein Streik – dieser zählt als außergewöhnlicher Umstand. Eine Entschädigung wird in diesem Fall nicht fällig.

Bis zu 600 Euro Ausgleichszahlungen für Flugpassagiere

Am Montag und Dienstag kam es bei Tuifly und Air Berlin zu Ausfällen und Verspätungen. Als Grund wurden Engpässe bei der Crew genannt. Bei Annullierungen und Verzögerungen von mehr als drei Stunden steht Passagieren laut EU-Fluggastrechteverordnung eine Ausgleichszahlung zu. Ihre Höhe liegt je nach Flugdistanz zwischen 250 und 600 Euro.