Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Kempten – Koffer werden auf ihren Flugreisen sehr strapaziert. So sind abgerissene Griffe oder kaputte Rollen keine Seltenheit. Den entstandenen Schaden am aufgegebenen Gepäck müssen die Airlines erstatten.

Denn die Fluggesellschaft haftet laut Montrealer Übereinkommen – und zwar weltweit und unabhängig davon, ob sie den Schaden selbst verursacht hat. Darauf weist der Reiserechtler Prof. Ernst Führich aus Kempten hin. Fluggäste müssen aber einige Punkte beachten, wenn ihr Koffer kaputtgegangen ist:

Begrenzte Schadenshöhe

Die Haftung der Airline ist begrenzt. Der Maximalbetrag liegt bei 1.137 sogenannten Sonderziehungsrechten, einer internationalen Spezialwährung aus dem Wirtschaftsrecht. Der Betrag entspricht umgerechnet rund 1.400 Euro. "Er umfasst den Koffer selbst und dessen Inhalt", sagt Führich. Geht der Koffer nicht verloren, sondern wird er lediglich beschädigt, dann seien die 1.400 Euro für die Reparatur sehr großzügig kalkuliert, so der Experte.

Frist beachten

Wer bei Abholung des Koffers am Gepäckband einen Schaden bemerkt, hat sieben Tage Zeit, diesen der Airline zu melden. "Diese Frist muss unbedingt eingehalten werden", sagt Führich. Sonst sieht man von der Airline kein Geld mehr.

Eine E-Mail reicht nicht

Die Schadensmeldung bei der Airline muss schriftlich per Brief erfolgen. Passagiere müssen den Schadensfall schildern. Am besten legt man auch noch Fotos des geschädigten Gepäcks bei. Diese eher aufwendige Praxis ist laut Führich nötig, um Missbrauch zu reduzieren. Denn für Passagiere wäre es sonst sehr bequem, anderweitige Schäden am Gepäck bei einer Airline geltend zu machen. Der Lost-and-Found-Schalter ist nicht die richtige Adresse. Dort meldet der Passagier zwar den Verlust eines Koffers – die Schadensmeldung muss aber direkt an die Airline gehen.

Es wird nur der Zeitwert ersetzt

Bei einem Totalschaden ersetzt eine Airline nie den Neupreis des Ersatzkoffers. "Die Wertminderung wird abgezogen", erklärt Führich. "Ich bekomme nicht neu für alt."

Nicht eigenhändig reparieren lassen

Die Airlines haben Vertragsunternehmen, die wesentlich günstiger als örtliche Reparaturwerkstätten sind. "Man muss der Airline die Möglichkeit geben, die Kosten so gering wie möglich zu halten", sagt der Reiserechtler. Das heißt: Man schickt den Koffer der Airline, und diese gibt ihn in Reparatur. "Das ist meist fachgerecht und geht in aller Regel auch recht zügig", so der Experte.