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Hannover – Trifft ein Blitzeinschlag ein Flugzeug und beschädigt es, ist an eine Weiterreise erstmal nicht zu denken. Passagiere sitzen fest, bis eine Ersatzmaschine gefunden ist. Bekommt ein Fluggast in einem solchen Fall eine Entschädigung, auch dann wenn sich die nachfolgenden Flüge verspäten?
Passagieren steht bei Verspätungen von mehr als drei Stunden eine Ausgleichszahlung nach EU-Recht zu. Das gilt jedoch nicht, wenn es sich um einen außergewöhnlichen Umstand handelt. Ein Blitzschlag kann so ein Fall sein. Wenn sich allerdings noch am Folgetag die Flüge verspäten, gilt das schon nicht mehr.
Airline muss in diesem Fall zahlen
Außerdem müssen Fluggesellschaften alle Mittel einsetzen, um eine Verspätung zu vermeiden – und das auch vor Gericht beweisen können. Konkret musste eine Fluggesellschaft in einem Fall vor dem Landgericht Hannover (Az.: 1 S 33/15) die Standorte aller verfügbaren Flugzeuge benennen können. Und sie musste erklären, wie genau sie umgeplant hatte. Weil sie das nicht konnte, musste sie dem Kläger eine Entschädigung zahlen. Über den Fall berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift "ReiseRecht aktuell".