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Berlin – Im Urlaub Bekannte oder Freunde ins Hotelzimmer einladen oder auf einer geschäftlichen Reise die Geschäftspartner zu einem Meeting dort empfangen: Ist das überhaupt erlaubt?
Das entscheidet einzig und allein das Hotel – es hat Hausrecht. Meist müsse der Besuch an der Rezeption angekündigt werden, erklärt die Sprecherin des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands Dehoga, Stefanie Heckel. Beispiel: "Ein Ehepaar hat im Sommer ein schönes Doppelzimmer mit Balkon und Meerblick an der Ostsee gebucht. Hier wird voraussichtlich nichts dagegen sprechen – sofern offiziell gemeldet –, dass sich ein befreundetes Paar das Hotelzimmer einmal anschauen darf." Das hat schließlich auch einen Werbeeffekt.
Besuch erlaubt, übernachten verboten!
Während kurzer Besuch am Tag durchaus erlaubt sein kann, ist das Übernachten von Gästen dagegen verboten. "Definitiv nicht erlaubt wäre, dass der Besuch über Nacht bleibt, die Luftmatratze aufpustet und aus einem bezahlten Doppelzimmer heimlich, still und leise ein nicht bezahltes Vier-Personen-Zimmer wird", sagt Heckel. Das hat laut Dehoga auch mit dem deutschen Recht zu tun. Mitreisende Gäste müssen laut Bundesmeldegesetz, BMG, angemeldet werden.