Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin – Im Urlaub Bekannte oder Freunde ins Hotelzimmer einladen oder auf einer geschäftlichen Reise die Geschäftspartner zu einem Meeting dort empfangen: Ist das überhaupt erlaubt?

Das entscheidet einzig und allein das Hotel – es hat Hausrecht. Meist müsse der Besuch an der Rezeption angekündigt werden, erklärt die Sprecherin des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands Dehoga, Stefanie Heckel. Beispiel: "Ein Ehepaar hat im Sommer ein schönes Doppelzimmer mit Balkon und Meerblick an der Ostsee gebucht. Hier wird voraussichtlich nichts dagegen sprechen – sofern offiziell gemeldet –, dass sich ein befreundetes Paar das Hotelzimmer einmal anschauen darf." Das hat schließlich auch einen Werbeeffekt.

Besuch erlaubt, übernachten verboten!

Während kurzer Besuch am Tag durchaus erlaubt sein kann, ist das Übernachten von Gästen dagegen verboten. "Definitiv nicht erlaubt wäre, dass der Besuch über Nacht bleibt, die Luftmatratze aufpustet und aus einem bezahlten Doppelzimmer heimlich, still und leise ein nicht bezahltes Vier-Personen-Zimmer wird", sagt Heckel. Das hat laut Dehoga auch mit dem deutschen Recht zu tun. Mitreisende Gäste müssen laut Bundesmeldegesetz, BMG, angemeldet werden.