Dämpfer für Telekom – Behörde begrenzt Erlöse aus Datenverkauf
Stand: 28.09.2010
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Berlin - Die Bundesnetzagentur hat einem Zeitungsbericht zufolge der Deutschen Telekom eine finanzielle Erlösgrenze für den Handel mit Anschlussdaten gesetzt. Die Anschlussdaten werden von Konkurrenzunternehmen für Telefonauskunftsdienste genutzt. Die Telekom müsse nach der Entscheidung der Netzagentur hinnehmen, dass sie für die Anschlussdaten maximal 1,65 Millionen Euro in Rechnung stellen kann, so "Die Welt" (Dienstagausgabe). Der Branchenverband VATM schätzt, dass die Telekom zuletzt einen zweistelligen Millionenbetrag für die Überlassung der Daten berechnet hatte.
Die Telekom ist verpflichtet, den Wettbewerbern die Daten zur Verfügung zu stellen, damit diese eine Telefonauskunft betreiben können. "Die Telekom hat bisher mehr als zehn Mal mehr Geld für die Daten verlangt, als ihr eigentlich zusteht", sagte der VATM-Geschäftsführer, Jürgen Grützner, der Zeitung.
Die Telekom hatte sich dem Bericht zufolge gegen eine Entscheidung der Bundesnetzagentur von 2005, mit der die Gebühren erstmalig von der Behörde reguliert worden waren, juristisch gewehrt und eigene Berechnungen für die Datenüberlassung angestellt. Daraufhin hatten sich die Telekom-Konkurrenten an die Netzagentur gewandt. Allerdings betreffe die nun festgesetzte Preisobergrenze nur Zahlungen ab dem vergangenen Juli. Frühere Rechtsstreitigkeiten blieben dagegen bestehen.
"Wir können nicht nachvollziehen, dass die Bundesnetzagentur unsere Kosten erneut nicht anerkannt hat", heiße es bei der Telekom. Die vergangene Entscheidung der Behörde sei bereits gerichtlich aufgehoben worden. "Wir prüfen, ob wir auch dieses Mal dagegen klagen", sagte ein Telekom-Sprecher.