connect: Telefon-Gebühren von den Steuern absetzen
Stand: 18.09.2001
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Wer Telefonkosten von den Steuern absetzen will, braucht einen Nachweis mit ungekürzten Rufnummern. Dabei darf für die Standardform des Einzelverbindungsnachweises vom Telefonanbieter weder eine einmalige noch eine monatliche Gebühr erhoben werden, so das Telekommunikationsmagazin "connect" in seiner aktuellen Ausgabe (Nr. 20, EVT: 20. September 2001). Kunden hätten nach Paragraph 14 der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung einen Anspruch auf einen entsprechenden Nachweis, mit vollständigen Rufnummern oder in der gekürzten, nicht steuerlich absetzbaren Variante, bei der die letzten drei Ziffern durch XXX ersetzt werden.