Call-by-Call-Nutzer werden endlich vor Abzocke geschützt
Stand: 03.11.2011
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox
Heidelberg. Mit der Neuauflage des Telekommunikationsgesetzes sollen die Verbraucherrechte gestärkt werden. Dies ist beim Thema Call-by-Call gelungen: Denn bei den Sparvorwahlen ist zukünftig eine Tarifansage vor Beginn des Gespräches Pflicht.
Die gesetzliche Pflicht zur Tarifansage bei Call-by-Call führt zur nötigen Preistransparenz. Dem fragwürdigen Geschäftsgebaren einiger schwarzer Schafe der Branche wird damit wohl endlich der Garaus gemacht. In der Vergangenheit wurde von Verbraucherschützern stets auf die mangelnde Preistransparenz in diesem Bereich hingewiesen. Aus diesem Grund werden im Call-by-Call-Preisvergleich von Verivox auch standardmäßig nur Tarife mit Tarifansage dargestellt. Denn schon heute gibt es zahlreiche seriöse Call-by-Call-Angebote mit Preisansage.
Die Tricksereien der schwarzen Schafe
An Einfallsreichtum mangelt es hingegen den dubiosen Anbietern nicht: Beispielsweise kann es für Verbraucher teuer werden, wenn sie sich bei der Eingabe der Sparvorwahl vertippen. Es gibt Call-by-Call-Nummern, die ausschließlich auf die Unachtsamkeit der Nutzer abzielen. Deren Vorwahlen unterscheiden sich meist nur um eine Null oder eine Eins in der Rufnummernabfolge von anderen Angeboten. Allerdings kosten sie ein Vielfaches des Call-by-Call-Angebots, das die Verbraucher eigentlich nutzen wollen. Diese Masche wird kaum noch funktionieren, wenn die hohen Gebühren angesagt werden müssen.
Ein weiterer Trick sind die sogenannten Städtetarife: Da Gespräche ins Ausland oft günstiger sind, ist Call-by-Call gerade dafür besonders beliebt. Allerdings stellen manche Anbieter für eine bestimmte Stadt einen anderen Preis in Rechnung, als für das restliche Land. Diese Abweichung ist für die meisten Verbraucher kaum ersichtlich und damit telefonieren sie zu anderen, gegebenenfalls sogar höheren Gebühren, als gewollt. Preistransparenz sieht anders aus. Zukünftig können Verbraucher sofort den Hörer wieder auflegen, wenn ein anderer Preis als gedacht angesagt wird.
Schnelle Umsetzung des Gesetzes
Auf besseren Schutz müssen Call-by-Call-Nutzer jedoch noch warten. Der Bundesrat hat bereits Änderungswünsche angemeldet und den Vermittlungsausschuss angerufen. Um sich bis zur Umsetzung des Gesetzes vor Abzock-Tricks zu schützen, sollten Verbraucher bevorzugt Angebote mit Tarifansage oder Preisgarantie nutzen.