Call-by-Call-Angebot bleibt Pflicht für die Telekom
Stand: 08.07.2014
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Bonn - Die Bundesnetzagentur hat eine Entscheidung zur Regulierung der Call-by-Call Vorwahlen getroffen: Die Deutsche Telekom muss ihren Festnetzkunden die Option auch mehr als 15 Jahre nach der Liberalisierung des deutschen Telefonmarktes anbieten.
Die Möglichkeit, mit einer zusätzlichen Vorwahl vor einem einzelnen Gespräch (Call-by-Call) oder langfristig mit einer Änderung der Grundeinstellungen (Preselection) einen anderen Telefonanbieter auszuwählen, müsse bestehen bleiben, erklärte die Bundesnetzagentur am Dienstag in Bonn. Beide Optionen seien "für bestimmte Kundengruppen" weiterhin wichtig.
Telekom beim Festnetz nach wie vor "Marktmacht"
Die Entscheidung zu Call-by-Call und Preselection ist den Angaben zufolge Teil der Rahmenbedingungen für die Regulierung der Telekom-Festnetzanschlüsse in den nächsten Jahren. Die neue Festlegung zu den Rahmenbedingungen sei erforderlich geworden, weil die Telekom bei Festnetzanschlüssen "nach wie vor über eine beträchtlicher Marktmacht verfügt", erklärte die Bundesnetzagentur. Bei Großkunden sei dies inzwischen allerdings nicht mehr der Fall.
Liberalisierung des Marktes
Der Telefonmarkt in Deutschland war in mehreren Schritten zum 1. Januar 1998 komplett liberalisiert worden. Damit fiel das Monopol der Telekom. Um es deren Kunden zu ermöglichen, über Konkurrenzanbieter zu telefonieren, wurden unter anderem Call-by-Call und Preselection eingeführt.