Bundesnetzagentur stoppt dubiosen Telefontrick
Stand: 11.06.2012
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Bonn - Die Bundesnetzagentur geht gegen Zahlungsaufforderungen im Zusammenhang mit dubiosen R-Gespräch-Anrufen vor. Die Aufsichtsbehörde teilte am Freitag in Bonn mit, dass sämtlichen Netzbetreibern verboten worden sei, ihren Kunden Rechnungen im Zusammenhang mit der beanstandeten "Dienstleistung" zu stellen oder Forderungen einzutreiben.
Das Verbot gelte rückwirkend ab 18. Februar. Auch Kunden, die bereits Rechnungen oder Mahnungen in der Angelegenheit erhalten hätten, müssten darauf nicht reagieren.
Das Verbot betrifft einen mutmaßlich betrügerischen Telefonservice, bei dem Verbraucher unter einer nicht existierenden Kurznummer mit Frankfurter Vorwahl angerufen und befragt wurden, ob sie ein sogenanntes R-Gespräch aus dem Ausland annehmen würden. Bei diesen zahlt der Angerufene. Kunden, die annahmen, berichteten laut Bundesnetzagentur aber regelmäßig, dass gar kein Gesprächswunsch vorlag und gelegentlich lediglich Werbung oder Informationen durchgesagt wurden. Später wurde dann über die Telefonrechnungen Geld für den angebliche Service verlangt.
Der nun verbotene "Service" wurde den Angaben zufolge unter der bundesweit einheitlichen Produkt-Identifikationsnummer 81205 auf Rechnungen ausgewiesen, teils in Verbindung mit Zusätzen wie "R-Gespräch" oder "Service 0900 Premium Dienst 58". Wer derartige Forderungen bereits beglichen hat, sollte sich der Bundesnetzagentur zufolge am besten mit Hilfe von Verbraucherzentralen oder Rechtsanwälten um eine Rückerstattung bemühen. Die Aufseher riefen Verbraucher dazu auf, sie über weitere dubiose Nummern-Missbrauchsfälle zu informieren.