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München – Müssen Urlauber aufgrund von gravierenden Mängeln das Hotel wechseln, hat der Veranstalter die Kosten für die Fahrt zum Ersatzhotel zum Beispiel mit dem Taxi zu tragen. Das hat das Amtsgericht München in einem Urteil (Az.: 274 C 18111/15) entscheiden.
In dem verhandelten Fall hatte eine Frau eine Pauschalreise nach Hurghada in Ägypten gebucht. In dem Hotel lagen ihrer Meinung nach mehrere Mängel vor: unter anderem Baulärm, Befall durch Käfer, schlechtes Essen und ein verschmutzter Strand. Deshalb durfte sie in ein anderes Hotel umziehen. Dabei fielen zehn Euro Taxikosten an. Das Geld dafür wollte die Frau vom Veranstalter erstattet bekommen. Daneben verlangte sie eine Minderung des Reisepreises.
Das Gericht gab der Frau in den meisten Punkten Recht. Der Reisepreis wurde um 30 Prozent gemindert. Zudem musste der Veranstalter die Kosten für das Taxi bezahlen. Über den Fall berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift "ReiseRecht aktuell".
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