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Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Kehl – Bei Flugausfällen oder Verspätungen von mehr als drei Stunden haben Passagiere – laut EU-Recht – einen Anspruch auf Entschädigung. Doch zahlreiche Airlines wollen nicht zahlen und wimmeln ihre Kunden ab. Umso wichtiger ist es, solche Flugausfälle und Verspätungen für sich zu dokumentieren.

Passagiere sollten sich am Schalter der Fluggesellschaft eine schriftliche Bestätigung der Situation aushändigen lassen. Darauf weist das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz, EVZ, in Kehl hin. Gibt die Airline keine Erklärung heraus, ist es hilfreich, Aussagen von Zeugen zu sammeln, am besten ebenfalls schriftlich. Auch Fotos zum Beispiel von Anzeigetafeln können später helfen, eine Annullierung oder Verspätung gegenüber der Airline eindeutig nachzuweisen.

Beschwerdeschreiben an Airline

Anschließend schreiben Fluggäste das Luftfahrtunternehmen an. Das Schreiben sollte laut EVZ folgende Angaben enthalten: Name, Reise- und Heimatanschrift, Flugnummer, Abflug- und Zielflughafen, Abflugdatum und Flugzeiten, Grund der Beschwerde und Ursache sowie die Höhe der geforderten Entschädigung plus Bankverbindung. Je nach Flugdistanz steht Passagieren eine Entschädigung von 250, 400 oder 600 Euro zu, schreibt die EU-Fluggastrechteverordnung vor.

Broschüre "Fluggastrechte: Clever Reisen!"

Wie Passagiere bei Annullierungen, Verspätungen und Überbuchungen zu ihrem Recht kommen, hat die EVZ in der kostenlosen Broschüre "Fluggastrechte: Clever Reisen!" zusammengefasst. Diese gibt es als PDF zum Herunterladen auf der Website.