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Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin/Hannover – Werden Flüge aufgrund eines Streiks gestrichen oder verspätet sich der Abflug, sind die Airlines verpflichtet, betroffenen Reisenden je nach Flugstrecke kostenlos mit Essen und Trinken zu versorgen. Dieses gilt jedoch erst ab einer Wartezeit von zwei bis vier Stunden. Meist werden an die Passagiere dann Gutscheine ausgegeben.

Passagieren steht außerdem zu, unentgeltlich zu telefonieren oder E-Mails verschicken zu können. Verschiebt sich der Flug auf den nächsten Tag, hat die Airline oder der Reiseveranstalter die Übernachtung in einem Hotel zu zahlen.

Bei Streik meist keinen Anspruch auf Entschädigung

Schwierig wird es für Passagiere, wenn sie bei Flugausfällen wegen eines Streiks Anspruch auf eine Entschädigung erheben wollen. Ein Streik könne als außergewöhnlicher Umstand gewertet werden, erklärt der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover. Dann sei die Airline nicht zu einer Ausgleichszahlung verpflichtet. "Die Fluggesellschaft muss aber nachweisen können, dass sie alles getan hat, um die Streikfolgen abzuwenden", sagt Degott. Außerdem muss sie eine Ersatzbeförderung organisieren, wenn ein Flug ausfällt.

Streik an Berliner Flughäfen

Für Freitag hat die Gewerkschaft Verdi das Bodenpersonal an den Berliner Flughäfen zum Streik aufgerufen. Passagiere müssen mit Verspätungen und Flugausfällen rechnen. Air Berlin als größter Nutzer an den Flughäfen hat angekündigt, dass Kunden bei Flugausfällen kostenlos umbuchen oder sich das Ticket erstatten lassen können. Bei innerdeutschen Verbindungen wird alternativ ein Bahngutschein angeboten. Air Berlin hat eine kostenlose Hotline unter 00800/57 37 80 00 eingerichtet. Eine Flughafen-Hotline informiert Kunden aller Airlines unter 030/60 91 11 50 kostenfrei über die Streikauswirkungen.