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Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Köln – Ändern sich die Reisedaten müssen Fluggesellschaften klar angeben, unter welchen Bedingungen sie diese Änderungen im Flugschein akzeptieren. Nicht eindeutig formulierte Klauseln in den Geschäftsbedingungen sind unwirksam. Das hat das Landgericht Köln in einem Urteil (Az.: 26 O 435/15) entschieden.

In dem verhandelten Fall hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband, vzbv, gegen eine Fluggesellschaft geklagt. Die Airline hatte erklärt, die Reisedaten des Passagiers – zum Beispiel der Name – könnten "unter Umständen" nur gegen Gebühr oder gar nicht geändert werden. Sie ließ allerdings offen, in welchen Fällen genau eine Gebühr anfällt und wann nicht.

Flugscheinänderung nur gegen Gebühr

Das Gericht sah darin eine unangemessene Benachteiligung des Kunden. Zumal die Bedingungen zuließen, dass der Flugschein nur gegen Gebühr korrigiert werden könne – sogar wenn die Airline selbst bei der Ausstellung des Tickets einen Fehler gemacht habe.