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Kempten – Für Urlauber gibt es unterschiedliche Arten zu Verreisen: Da gibt es zum einen die klassische Pauschalreise und zum anderen die selbst organisierte Individualreise – und dann gibt es da noch die Bausteinreise, mit der Veranstalter, Reisebüros und Online-Reisevermittler werben. Doch was ist das genau?
"Es gibt keine gesetzliche Definition, jeder versteht darunter etwas anderes", erklärt der Reiserechtsexperte Prof. Ernst Führich aus Kempten. Streng genommen sei jede Pauschalreise mit Flug, Hotel und Transfer eine Bausteinreise, wenn sie auf Wunsch des Kunden zu einem Paket zusammengestellt wird. Als Bausteine werden schlicht die Reiseleistungen bezeichnet, aus denen sich eine Urlaubsreise zusammensetzt.
Reiseleistungen von einem oder verschiedenen Anbietern
Entscheidend für den Kunden ist, wer eine organisierte Reise in welcher Form verkauft – ob als Veranstalter oder Vermittler. Denn die Bausteine können von einem einzigen Veranstalter kommen, etwa von der TUI. Oder der Urlauber stellt eine Reise mit Bausteinen verschiedener Anbieter zusammen – etwa das Hotel von TUI, der Flug von Ryanair und ein Mietwagen von Avis. Wer als Anbieter verschiedene Leistungen kombiniert, tritt meist als Vermittler der Bausteine auf. Das kann das Reisebüro oder ein Online-Portal sein.
Pauschalreiserecht gilt nicht für Bausteinreisen
Der Kunde schließt in diesem Fall verschiedene Verträge mit den jeweiligen Leistungsträgern der Bausteine. "Das ist derzeit in 99 Prozent der Fälle keine Pauschalreise", erklärt Führich. Das heißt, es gilt auch nicht das deutsche Pauschalreiserecht, etwa mit einer besseren Absicherung für den Urlauber im Krisenfall, der Insolvenzabsicherung und der Möglichkeit, bei Reisemängeln den Preis zu mindern. Kurzum: Das Schutzniveau ist bei einer Reise aus vermittelten Bausteinen geringer.
Mehr Schutz durch EU-Pauschalreiserechtlinie
Die neue EU-Pauschalreiserechtlinie sieht aber vor, dass bei solchen kombinierten Reisen der Vermittler ab der Sommersaison 2018 zum Reiseveranstalter wird. Der Hintergrund: Immer mehr Urlauber buchen Bausteinreisen, sind aber bislang nicht durch das Pauschalreiserecht geschützt, so Führich. "Derzeit übernehmen die Vermittler keine Veranstalterhaftung."
Oft werben Veranstalter mit Bausteinreisen, die eigentlich klassische Pauschalreisen sind. Es kann aber auch sein, dass der Vermittler einer Bausteinreise zum Veranstalter wird – wenn er unter seinem Namen ein fertiges Reisepaket als eigene Leistung verkauft. Urlauber fragen bei der Buchung im Zweifel nach, ob der Anbieter Reiseveranstalter oder Vermittler ist.