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Frankfurt/Main – Jeder Reisende kennt das: Wer im Ausland seinen Urlaub verbringt, muss bei den Grenzbeamten, zum Beispiel bei Flugreisen, seinen Personalausweis oder Reisepass vorzeigen.
Bei einem deutschen Staatsbürger, der hierzulande ein- und ausreist, steht meist nur eine Mindestkontrolle an, erklärt Michael Moser von der Bundespolizeidirektion am Flughafen Frankfurt: Ist der Ausweis gültig? Gibt es Fälschungsmerkmale? Stimmt die Identität mit der Person überein, die vor ihm steht?
Fahndungsabfrage möglich
Stichprobenartig kann noch eine Fahndungsabfrage hinzukommen: Im System der Polizei wird dann abgeglichen, ob der Reisende vielleicht per Haftbefehl oder als Zeuge von einem Gericht gesucht wird.
Alleinreisende Minderjährigen
Bei alleinreisenden Minderjährigen kommen neben dieser Überprüfung noch Fragen hinzu: Was ist Ziel und Zweck der Reise? Haben die Eltern eingewilligt? Im Zweifelsfall ruft der Beamte die Eltern noch einmal an, eventuell muss der Minderjährige auch erst einmal mit auf die Wache kommen, erläutert Moser.
Einreisende aus Drittstaaten
Ganz anders sieht es aus, wenn die Grenzbeamten sogenannte Drittstaatler überprüfen: Dann können neben der Ausweis- und Visumkontrolle noch weitere Fragen aufkommen. Im Ausland kann die Grenzkontrolle natürlich noch einmal ganz anders aussehen.