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München – Im Urlaub lockert das ein oder andere Gläschen Alkohol die Stimmung. Doch danach mit dem Fahrrad zurück ins Hotel oder in die Unterkunft sollten Urlauber besser seien lassen, rät der ADAC.
Denn auch im Ausland ist Fahrradfahren unter Alkoholeinfluss kein Kavaliersdelikt. Es ist nicht nur gefährlich, es drohen teils hohe Bußgelder und sogar Gefängnis, so der Automobilclub. In den meisten Ländern sind 0,5 Promille die Grenze. So etwa in Spanien, Frankreich, Italien, Kroatien, Portugal oder den Niederlanden. Die Bußgelder reichen von mindestens 65 Euro in Kroatien bis mindestens 530 Euro in Italien.
Bis zu 2.900 Euro Bußgeld
Bei 0,8 Promille ziehen die Österreicher die Grenze und bestrafen oberhalb davon ab 800 Euro. In Polen sind ab 0,2 Promille im Einzelfall sogar Haftstrafen möglich. In Tschechien liegt die Grenze bei 0,0-Promille, ansonsten kostet es ab 380 Euro. Keine Grenze gibt es in skandinavischen Ländern, Großbritannien und Irland. Doch drohen im Einzelfall Strafen, wenn man aufgrund des Alkohols nicht mehr sicher radeln kann – in Großbritannien können das bis zu 2.900 Euro sein.
Ab 1,6 Promille: Geldstrafe und Punkte in Flensburg
In Deutschland liegt die Grenze bei 1,6 Promille. Wer damit radelt, begeht eine Straftat und muss neben einer Geldstrafe – in der Regel 30 Tagessätze – mit zwei Punkten rechnen. Die medizinisch-psychologische Untersuchung, MPU, sei ebenfalls Pflicht, so der ADAC. Bereits zwischen 0,3 und 1,6 Promille müssen Fahrradfahrer strafrechtliche Folgen fürchten – und zwar dann, wenn sie den Straßenverkehr gefährden oder einen Unfall verursachen.