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Rostock – In den meisten Fällen haben Reisende bei massiven Flugverspätungen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung der Fluggesellschaft. Dieses gilt auch dann, wenn ein Fahrzeug des Flughafenbetreibers mit einem Flugzeug kollidiert und dieses beschädigt. Das hat das Landgericht Frankfurt in einem Urteil (Az.: 2-24 S 51/15) entschieden.
In dem verhandelten Fall war ein Flug von Frankfurt nach Windhoek rund 13 Stunden verspätet. Als Grund führte die Airline an, dass ein nicht ausreichend gesichertes Fahrzeug des Flughafenbetreibers in Frankfurt mit dem Flugzeug kollidiert war. Dadurch seien umfangreiche Reparaturen notwendig geworden.
Sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht sprachen allerdings der klagenden Passagierin eine Ausgleichszahlung zu. Es liege kein außergewöhnlicher Umstand vor, der die Airline von der Zahlungspflicht entbunden hätte.
Über den Fall berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift «ReiseRecht aktuell».