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Berlin/Hannover – Werden Abflüge aufgrund eines Streiks gestrichen, müssen die Fluggesellschaften ihren Kunden eine alternative Beförderung anbieten. Dieses kann die Umbuchung auf eine andere Fluggesellschaft sein oder auf ein anderes Transportmittel wie Bus oder Bahn, damit der Reisende sein Ziel erreichet.
Das regelt die Fluggastrechte-Verordnung der EU. Fällt der Flug definitiv aus, dürfen Kunden außerdem das Ticket zurückgeben. Beim Streik an Berliner Flughäfen bietet etwa Air Berlin Betroffenen bei Flugausfällen an, ihren Flug kostenfrei auf einen alternativen Termin umzubuchen oder sich ihre Ticketkosten erstatten zu lassen. Außerdem können Reisende ihr Ticket gegen einen kostenfreien Gutschein der Deutschen Bahn eintauschen. Auch bei Lufthansa oder Easyjet dürfen Reisende kostenlos umbuchen oder stornieren.
Bei einem Streik haben Reisende in der Regel keinen Anspruch auf Entschädigung für einen ausgefallenen oder verspäteten Flug. Ein Streik könne als außergewöhnlicher Umstand gewertet werden, erklärt der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover. Dann sei die Airline nicht zu einer Ausgleichszahlung verpflichtet. "Die Fluggesellschaft muss aber nachweisen können, dass sie alles getan hat, um die Streikfolgen abzuwenden", sagt Degott.