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Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin – Wer vor dem 15. August 2017 bei Air Berlin ein Flugticket gebucht und im Voraus bezahlt hat, wird bei einer gescheiterten Rettung der zweitgrößten deutschen Fluggesellschaft auf den Kosten sitzen bleiben. Denn die Airline wird keine Tickets mehr erstatten, so die Fluggesellschaft auf ihrer Webseite.

Bei der Stornierung von Tickets bekommen Air Berlin-Kunden laut der Airline zudem keine Steuern und Gebühren mehr erstattet. Auch Entschädigungen für Flugausfälle und Verspätungen werden nicht mehr ausgezahlt. Dies gilt für Flüge vor der Insolvenzantragstellung. Und auch Gutscheine, die Air Berlin in den vergangenen Wochen als Entschädigung für Ausfälle verteilt hatte, können nicht mehr eingelöst werden. Auch eine Auszahlung sei nicht möglich.

Offene Forderungen anmelden

Als Erklärung gibt Air Berlin an, dass entsprechende Erstattungen und Kompensationen insolvenzrechtlich ausgeschlossen sind. Zwar können Verbraucher ihre offenen Forderungen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens anmelden – ob sie ihr Geld aber zurückerhalten, ist höchst fraglich. In der Regel werden zunächst andere, wichtigere Gläubiger ausgezahlt. Eine Insolvenzabsicherung wie bei Pauschalreisen gibt es für Airlines nicht.

Flugplan weiterhin gültig

Air Berlin betont, dass alle Flüge des bisher veröffentlichten Flugplans weiterhin buchbar sind. Sämtliche Tarife blieben vorerst bestehen. Erst kürzlich hatte Air Berlin zum Beispiel eine neue Verbindung nach Toronto im Sommer 2018 ab Düsseldorf aufgelegt. Air Berlin hatte am Dienstag Insolvenz beantragt. Der Flugbetrieb ist durch einen Kredit des Bundes über 150 Millionen Euro noch für etwa drei Monate gesichert.