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Wer mit seiner Maschine auf öffentlichen Straßen fahren möchte, benötigt ein Motorradkennzeichen. Dieses dient – wie auch ein Autokennzeichen – dem Zweck, dass sich das Fahrzeug im Straßenverkehr identifizieren lässt. Das Zeichen muss am Heck des Kraftrads angebracht sein. Anders als bei Autos gibt es Motorradkennzeichen allerdings in verschiedenen Größen.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Welche Größe haben Motorradkennzeichen?
  3. Aufbau
  4. Bezugsquellen
  5. Kosten
  6. Verschiedene Arten
  7. Verwandte Themen
  8. Weiterführende Links

Das Wichtigste in Kürze

  • Während Motorradkennzeichen bis 2011 noch 20 Zentimeter hoch und bis zu 28 Zentimeter breit waren, fallen die neuen Schilder mit 18 bis 22 Zentimeter Breite etwas schmaler aus.
  • Die Kennzeichen für Motorräder setzen sich aus einer Unterscheidungs- und einer Erkennungsnummer zusammen.
  • Ein Motorradkennzeichen kann man sowohl bei entsprechenden Schilderläden bei den Zulassungsstellen als auch online erwerben.
  • Für die Zuteilung eines neuen Kennzeichens verlangen die Behörden etwa 26 Euro, die Kosten für die Prägung liegen je nach Anbieter etwa zwischen 10 und 25 Euro.

Welche Größe haben Motorradkennzeichen?

In der Vergangenheit gab es in Deutschland lediglich Motorradkennzeichen mit einer Höhe von 20 Zentimetern und einer Breite zwischen 20 und 28 Zentimetern. Im April 2011 änderte der Gesetzgeber die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) jedoch, sodass seitdem auch kleinere Kennzeichen zur Verfügung stehen. Diese sind ebenfalls 20 Zentimeter hoch, jedoch nur noch 18 bis 22 Zentimeter breit. Möglich wurde dies zum einen durch die Verwendung der verkleinerten Mittelschrift und zum anderen durch eine abgeänderte Positionierung der Siegel.

Der Aufbau eines Motorradkennzeichens

Unabhängig von der Größe besitzen die aktuellen Nummernschilder immer denselben Aufbau. In der linken oberen Ecke befinden sich das Euro-Symbol sowie das Länderkürzel und direkt daneben (obere Zeile) das Unterscheidungszeichen. Es besteht je nach Verwaltungsbezirk aus einem, zwei oder drei Buchstaben. Die nachfolgende Liste zeigt einige Beispiele auf:

  • Einstellige Unterscheidungszeichen: B (Berlin), M (München), S (Stuttgart)
  • Zweistellige Unterscheidungszeichen: HN (Heilbronn), KA (Karlsruhe), MZ (Mainz)
  • Dreistellige Unterscheidungszeichen: HER (Herne), HVL (Landkreis Havelland), VIE (Landkreis Viersen)

Die untere Zeile bietet Platz für die vier- bis fünfstellige Erkennungsnummer, die sich für gewöhnlich aus Buchstaben und Ziffern zusammensetzt. Bei einer Breite von 18 oder 20 Zentimetern passen vier Zeichen in die untere Zeile. Auf dem 22 Zentimeter breiten Kennzeichen finden dagegen bis zu fünf Zeichen Platz. Wer also ein schmales Motorradkennzeichen bevorzugt, sollte sich für eine vierstellige Erkennungsnummer entscheiden. Zwischen den beiden Zeilen befinden sich die TÜV- und die Zulassungsplakette.

Wie und wo erhalte ich ein Motorradkennzeichen?

Wenn Sie ein neues Motorradkennzeichen benötigen, stehen Ihnen verschiedene Optionen zur Verfügung, um eines zu erwerben. Eine Möglichkeit bieten sogenannte Schilderläden, die sich häufig in unmittelbarer Nähe der Zulassungsstellen befinden. Diese Option ist zweifellos bequem, doch für gewöhnlich zahlen Sie hier drauf. Eine preisgünstige Alternative stellt der Onlinekauf dar.

Was kostet ein Motorradkennzeichen?

Es gibt für die Zulassungsgebühren keine bundeseinheitliche Regelung, aber durchschnittlich liegen die Kosten für die Zuteilung eines neuen Kennzeichens bei 26 Euro. Die zusätzlichen Gebühren für ein Wunschkennzeichen liegen überall bei 10,20 Euro. Reservieren Sie das gewünschte Kennzeichen vorab online, kommen noch einmal Kosten von 2,60 Euro hinzu. Für das Schild und dessen Prägung müssen Sie je nach Anbieter mit 10 bis 25 Euro rechnen.

Welche Arten von Motorradkennzeichen gibt es?

Neben dem konventionellen Motorradkennzeichen gibt es noch einige spezielle Nummernschilder. Dazu gehören insbesondere:

  • Saisonkennzeichen
  • Wechselkennzeichen
  • Rote Kennzeichen
  • Kurzzeitkennzeichen
  • Historische Kennzeichen

Saisonkennzeichen

Wer sein Motorrad lediglich saisonal zulässt, zahlt auch nur für die entsprechende Zeitspanne die Steuer und Versicherung. Die Angabe des Nutzungszeitraums lässt sich zwischen dem Unterscheidungs- und dem Erkennungszeichen finden. Beachten Sie jedoch: Wenn Sie das Fahrzeug außerhalb der von Ihnen angegebenen Saison nutzen, besteht kein Versicherungsschutz. Sollte die Polizei Sie in diesem Fall anhalten, kann sie ein Bußgeld verhängen. Außerdem kassieren Sie drei Punkte in Flensburg.

Wechselkennzeichen

Ein Wechselkennzeichen können Sie ausschließlich für zwei Fahrzeuge derselben Art verwenden, also beispielsweise zwei unterschiedliche Motorräder. Allerdings müssen Sie für beide Fahrzeuge die entsprechende Steuer begleichen und sparen daher kaum Geld. Außerdem ist es nicht möglich, das Wechselkennzeichen als saisonales Nummernschild zu nutzen.

Rotes Kennzeichen

Bei den sogenannten Roten Kennzeichen wird unterschieden zwischen solchen, die mit einer 06 anfangen, und solchen, die mit 07 beginnen. Bei erstgenannten dient das rote Kennzeichen gewerblichen Händlern für Überführungs- und Probefahrten. Bei den Kennzeichen mit einer 07 handelt es sich um Kennzeichen für historische Fahrzeuge, die ebenfalls Probefahrten und Überführungen gestatten, aber insbesondere auch die Fahrten zu Oldtimer-Treffen und Veteranenveranstaltungen.

Kurzzeitkennzeichen

Diese Art des Motorradkennzeichens ermöglicht es Privatleuten, eine Überführungsfahrt durchzuführen. Ohne gültigen TÜV beschränkt sich die Verwendung des Kennzeichens auf den Bezirk der ausgebenden Zulassungsbehörde. Sie können also beispielsweise mit einem Kurzzeitkennzeichen mit dem entsprechenden Motorrad zur Hauptuntersuchung fahren.

Historisches Kennzeichen

Ist Ihre Maschine mehr als 30 Jahre alt und noch weitestgehend im Originalzustand, können Sie ein historisches Motorradkennzeichen beantragen. Dieses lässt sich an dem zusätzlichen "H" am Ende der zweiten Zeile erkennen. Mit einem entsprechenden Kennzeichen müssen Sie jährlich nur 46 Euro Steuern zahlen. Allerdings fällt der reguläre Betrag in vielen Fällen nur unwesentlich höher aus.