Leichtkraftradversicherung
Die Leichtkraftradversicherung greift bei Zweirädern mit einem Hubraum zwischen 50 ccm und 125 ccm. Im Jahr 2007 gab es im Rahmen der EU-Harmonisierung zur Fahrerlaubnis unterschiedlicher Fahrzeuge auch eine Veränderung in Deutschland. Was ist ein Leichtkraftrad und wie wird es versichert?
- Leichtkraftrad vor 2007
- Wer kann ein Leichtkraftrad fahren?
- Versicherungspflicht für Leichtkrafträder
- Was umfasst die Leichtkraftradversicherung?
- Was ist der Unterschied zur Kleinkraftradversicherung?
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Das Wichtigste in Kürze
- Für das Fahren von Leichtkrafträdern gelten gesonderte Bedingungen.
- Trotz schwarzen Kennzeichens fällt keine Steuer an.
- Leichtkrafträder müssen alle zwei Jahre zum TÜV.
- Der Versicherungsschutz für Leichtkrafträder entspricht dem großer Maschinen.
Leichtkraftrad vor 2007
Mofa, Moped, Mokick, Kleinkraftrad und Leichtkraftrad – die deutsche Zulassungsverordnung kennt viele Begriffe für Zweiräder, die keine Motorräder im eigentlichen Sinn darstellen. Das Leichtkraftrad wurde am 1. April 1980 erstmals in die Straßenverkehrszulassungsordnung aufgenommen. Folgende Kriterien machten ein Leichtkraftrad aus:
- Maximal 80 ccm
- Maximal 6.000 Umdrehungen
Das Leichtkraftrad durfte mit Vollendung des 16. Lebensjahres bei Nachweis des entsprechenden Führerscheins gefahren werden. Der Gedanke dahinter war, die "großen 50er", Mopeds mit 50 ccm und ohne Geschwindigkeitsbeschränkung, vom Markt zu verdrängen. Die hohen Drehzahlbereiche dieser Maschinen sorgten in den Innenstädten für eine unzumutbare Lärmbelastung. Diese sollte durch die Maximierung auf 6.000 Umdrehungen reduziert werden.
Seit dem Jahr 2007 dürfen die "neuen" Leichtkrafträder mit den Führerscheinen 1b, A1 und einem Führerschein Klasse III gefahren werden. Letzterer muss vor dem Jahr 1980 erworben sein.
Merkmal eines Leichtkraftrades
Die Definition eines Leichtkraftrades lautet folgendermaßen:
- Hubraum zwischen 50 ccm und 125 ccm
- Maximal 11 kW
Für ein Leichtkraftrad, welches diese Vorgaben erfüllt, gilt dennoch der Zwang eines "schwarzen Kennzeichens", das Versicherungskennzeichen ist nicht ausreichend. Trotzdem fällt auf diese Zweiräder keine Kfz-Steuer an. Auf der anderen Seite müssen Leichtkrafträder alle zwei Jahre beim TÜV vorgeführt werden.
Wer kann ein Leichtkraftrad fahren?
Das Leichtkraftrad als Vorstufe zu einer größeren Maschine setzt ein Mindestalter von 16 Jahren voraus. Zu diesem Zeitpunkt können Jugendliche auch den 1b-Führerschein ablegen. Der Mofa-Führerschein ist für die Nutzung dieser Zweiräder nicht ausreichend. Mit der Ausnahmeregelung des alten Führerscheins Klasse III eignen sich Leichtkrafträder auch für die Personen, die einerseits keinen Motorradführerschein besitzen, andererseits aber gerne mehr als nur ein Mofa fahren würden. Vor diesem Hintergrund sind auch die Nachfrage und die Popularität der 80er und 125er Vespa von Piaggio verständlich. Wer seinen Führerschein vor 1980 machte, ist nicht mehr der Jüngste. Ein bisschen Zweiradspaß im Frühjahr macht aber auch in diesem Alter noch Freude.
Ist die Leichtkraftrad-Versicherung vorgeschrieben?
Das Pflichtversicherungsgesetz verlangt, dass ein Halter für jedes Fahrzeug, welches aus eigenem Antrieb fahren kann, eine Haftpflichtversicherung nachweisen muss. Dies gilt für den Krankenfahrstuhl mit Elektromotor ebenso wie für ein Leichtkraftrad oder einen Ferrari Testarossa.
Werden bestimmte Hubraum- und Geschwindigkeitsgrößen nicht überschritten, genügt das kleine, jährlich mit anderer Farbe herausgegebene Versicherungskennzeichen. Für größere Zweiräder benötigt der Halter die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) eines Haftpflichtversicherers, um bei der Zulassungsstelle die Papiere für sein Zweirad zu erhalten. Dies gilt auch für Leichtkrafträder.
Was umfasst die Leichtkraftradversicherung?
Die Leichtkraftradversicherung besteht aus drei Komponenten:
- Haftpflichtversicherung
- Teilkaskoversicherung
- Vollkaskoversicherung
Während ohne Nachweis der Haftpflichtversicherung eine Zulassung nicht möglich ist, liegt es bei dem Halter des Fahrzeugs, ob er auch den Einschluss der Kaskoversicherungen möchte.
Die Haftpflichtversicherung leistet für alle Schäden, die ein Fahrer einer anderen Person zufügt. Dabei sind sowohl Personen- als auch Sach- und Vermögensschäden abgedeckt. Die Haftpflichtversicherung soll sicherstellen, dass der Geschädigte den entstandenen Schaden ersetzt bekommt.
Die Teilkaskoversicherung reguliert Schäden, die beispielsweise durch Feuer, Wildunfälle oder Blitz entstehen. Die Vollkaskoversicherung kommt für alle Schäden auf, die der Halter selbst an seinem Fahrzeug verursacht oder wenn der Schädiger nicht feststellbar ist.
Die Versicherungssumme in der Haftpflichtversicherung sollte so hoch wie möglich angesetzt sein. Personenschäden können noch jahrelange Zahlungen, beispielsweise in Form einer Rente an den Geschädigten, nach sich ziehen.
Was ist der Unterschied zur Kleinkraftradversicherung?
Die Neuordnung der Fahrzeugklassen bei Zweirädern hat zu einiger Verwirrung gesorgt. Die Definition für ein Kleinkraftrad besagt, dass es sich dabei um ein Zweirad handelt, welches weniger als 50 ccm Hubraum und maximal nur 4 kW Motorleistung aufweist. Unter die Definition "Kleinkraftrad" fallen folglich auch Mofas, die früheren Mokicks und kleine Roller.
Hinter dem Begriff Kleinkraftradversicherung verbirgt sich nichts anderes als das bereits erwähnte Versicherungskennzeichen. Für den Erhalt des Versicherungskennzeichens ist kein Weg zur Zulassungsstelle notwendig. Besitzer eines Kleinkraftrades müssen noch nicht einmal mehr zu einer Versicherungsagentur um die Ecke. Die Kennzeichen können heute online bestellt werden und kommen direkt nach Hause.
Die Leichtkraftradversicherung bietet einen deutlich größeren Leistungsumfang und wird in der Regel in unterschiedlichen Tarifvarianten mit unterschiedlicher Deckung angeboten.