Bußgeldkatalog Motorrad
Es existiert zwar kein eigenständiger Bußgeldkatalog fürs Motorrad, aber für Motorradfahrer gelten ebenso die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) wie für andere Fahrzeughalter. Während der Gesetzgeber leichte Vergehen für gewöhnlich mit einem Bußgeld ahndet, erhalten Sie bei schweren Verstößen Punkte in Flensburg und unter Umständen zusätzlich ein Fahrverbot.
- Bußgelder für Motorradfahrer bei Geschwindigkeitsüberschreitungen
- Beleuchtung
- Tuning
- Verkehrsverbote und Helmpflicht
- Weitere Verstöße
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- Weiterführende Links
- Motorradversicherung: Viel Fahrspass, wenig bezahlen
Das Wichtigste in Kürze
- Welche Regeln für die Nutzung von Motorrädern im öffentlichen Straßenverkehr gelten, regeln die Straßenverkehrsordnung und die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung.
- Für extreme Geschwindigkeitsüberschreitungen fallen hohe Bußgelder an, außerdem ist ein vorübergehendes Fahrverbot die Folge.
- Auch bei einer mangelnden Beleuchtung, nicht eingetragenen Veränderungen am Motorrad sowie bei Verstößen gegen Verkehrsregeln oder die Helmpflicht müssen Motorradfahrer mit Konsequenzen rechnen.
- Besonders harte Sanktionen hat der Gesetzgeber für das Fahren unter Alkoholeinfluss festgelegt.
Bußgelder für Motorradfahrer bei Geschwindigkeitsüberschreitungen
Für Motorradfahrer gelten die gleichen Tempolimits wie für Autofahrer. Obwohl Blitzer auch Motorräder ablichten, gibt es hierbei häufig Schwierigkeiten mit der eindeutigen Identifizierung des Fahrers. Um dieses Problem zu lösen, kann die Polizei beispielsweise direkt hinter einem Blitzer Verkehrskontrollen durchführen. Prinzipiell unterscheidet der Bußgeldkatalog fürs Motorrad zwischen Überschreitungen der Höchstgeschwindigkeit innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften.
Bußgeldkatalog fürs Motorrad bei Tempoverstößen innerorts
Verstoß
|
Bußgeld
|
Punkt(e)
|
Fahrverbot
|
---|---|---|---|
Bis 10 km/h | 30 Euro | 0 | |
11–15 km/h | 50 Euro | 0 | |
16–20 km/h | 70 Euro | 0 | |
21–15 km/h | 115 Euro | 1 | |
26–30 km/h | 180 Euro | 1 | 1 Monat ab 2. Verstoß pro Jahr |
31–40 km/h | 260 Euro | 1 | 1 Monat |
41–50 km/h | 400 Euro | 2 | 1 Monat |
51–60 km/h | 560 Euro | 2 | 2 Monate |
61–70 km/h | 700 Euro | 2 | 3 Monate |
Über 70 km/h | 800 Euro | 2 | 3 Monate |
Bußgeldkatalog fürs Motorrad bei Tempoverstößen außerorts
Verstoß
|
Bußgeld
|
Punkt(e)
|
Fahrverbot
|
---|---|---|---|
Bis 10 km/h | 20 Euro | 0 | |
11–15 km/h | 40 Euro | 0 | |
16–20 km/h | 60 Euro | 0 | |
21–15 km/h | 100 Euro | 1 | |
26–30 km/h | 150 Euro | 1 | 1 Monat ab 2. Verstoß pro Jahr |
31–40 km/h | 200 Euro | 1 | 1 Monat ab 2. Verstoß pro Jahr |
41–50 km/h | 320 Euro | 2 | 1 Monat |
51–60 km/h | 480 Euro | 2 | 1 Monat |
61–70 km/h | 600 Euro | 2 | 2 Monate |
Über 70 km/h | 700 Euro | 2 | 3 Monate |
Bußgeldkatalog Motorrad: Beleuchtung
Wie andere Fahrzeuge müssen auch Motorräder verkehrssicher sein, damit sie überhaupt eine Zulassung erhalten. Bestimmte Beleuchtungseinrichtungen wie Blinker und Abblendscheinwerfer sind zwingend vorgeschrieben. Darüber hinaus ist es notwendig, dass andere Verkehrsteilnehmer die Maschine nachts zweifelsfrei als Kraftrad identifizieren können. Auch in Bezug auf die Beleuchtung existieren Vorschriften, wie Fahrzeugführer sie zu verwenden haben. Welche Sanktionen bei Verstößen drohen, zeigt die folgende Tabelle:
Verstoß
|
Bußgeld
|
Punkt(e)
|
---|---|---|
Nutzung der Beleuchtung in beschmutztem oder verdecktem Zustand / nicht rechtzeitig abgeblendet | 20 bis 35 Euro | 0 |
Fahren mit Standlicht bei schlechter Sicht / Fahren mit Fernlicht bei ausreichender Beleuchtung | 10 bis 35 Euro | 0 |
Fahren ohne Abblendlicht trotz Sichtbehinderung (etwa durch Regen, Nebel oder Schnee) | 25 bis 60 Euro | 0 |
Blinker nicht gesetzt | 10 Euro | 0 |
Bußgeldkatalog Motorrad: Tuning
Wer Veränderungen an seinem Motorrad vornimmt, muss sie vom TÜV abnehmen und in die Zulassungsbescheinigung Teil I eintragen lassen. Andernfalls verliert die Betriebserlaubnis für das Motorrad unter Umständen ihre Gültigkeit. Wie ein Blick in den Bußgeldkatalog fürs Motorrad zeigt, sanktioniert der Gesetzgeber auch in diesem Bereich verschiedene Verfehlungen:
Verstoß
|
Bußgeld
|
Punkt(e)
|
---|---|---|
Lärm- und/oder Abgasbelästigung | 80 Euro | 0 |
Fahren mit ungültiger Betriebserlaubnis | 50 bis 90 Euro | 0 |
Zulässige Fahrzeugabmessungen nicht eingehalten | 60 Euro | 0 |
Bußgeldkatalog Motorrad: Verkehrsverbote und Helmpflicht
Auch Führer eines Kraftrads müssen die Verkehrsregeln selbstverständlich beachten. Neben den gewöhnlichen Schildern ist insbesondere das Verkehrszeichen Nummer 255 von Bedeutung. Dabei handelt es sich um ein weißes Schild mit roter Umrandung, das in der Mitte einen Motorradfahrer zeigt. Treffen Sie auf dieses Verkehrszeichen, dürfen Sie die entsprechende Straße mit Krafträdern aller Art nicht befahren.
Da die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von Motorrädern bei mehr als 20 Stundenkilometern liegt, gilt außerdem eine Helmpflicht (Paragraph 21a StVO). Auch hier drohen Sanktionen, wenn Sie bei einem Verstoß erwischt werden:
Verstoß
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Bußgeld
|
Punkt(e)
|
---|---|---|
Missachtung eines Verkehrszeichens / Verkehrsverbots | 20 bis 25 Euro | 0 |
Fahren mit erloschener Betriebserlaubnis | 50 Euro | 0 |
… dabei die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer beeinträchtigt | 90 Euro | 1 |
Fahren ohne geeigneten Helm | 15 Euro | 0 |
Beförderung eines Kindes, das keinen Helm trägt | 60 Euro | 1 |
Weitere Verstöße im Bußgeldkatalog fürs Motorrad
Die hierzulande geltende Straßenverkehrsordnung beinhaltet zahlreiche zusätzliche Vorschriften, an die sich Verkehrsteilnehmer halten müssen. Die nachfolgende Tabelle listet weitere Beispiele für gängige Verstöße mit dem Motorrad auf:
Verstoß
|
Bußgeld
|
Punkt(e)
|
---|---|---|
Freihändiges Fahren | 5 Euro | 0 |
Fahren ohne Abblend- oder Tagfahrlicht | 10 Euro | 0 |
Fahren auf dem Hinterrad | 50 Euro | 0 |
Innerorts durch einen Stau hindurchschlängeln (rechts überholen) | 30 Euro | 0 |
Außerorts durch einen Stau hindurchschlängeln (rechts überholen) | 100 bis 145 Euro | 1 |
Parken auf dem Gehweg | 55 bis 100 Euro | 0 - 1 |
Nutzung des Seitenstreifens | 75 bis 100 Euro | 1 |
Unter Alkoholeinfluss (mehr als 0,5 Promille) fahren | 1. Mal: 500 Euro 2. Mal: 1.000 Euro 3. Mal: 1.500 Euro |
2 Punkte und Fahrverbot (1. Mal: 1 Monat, 2. und 3. Mal: 3 Monate) |